Die Stadt Duisburg hat ihren Bürgern zu viel Entgelte für die Abfallentsorgung abgerechnet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen festgestellt und die Abfallentsorgungsgebührensatzung für das Jahr 2012 für nichtig erklärt.
Die Stadt Duisburg hat ihren Bürgern zu viel Entgelte für die Abfallentsorgung abgerechnet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen festgestellt und die Abfallentsorgungsgebührensatzung für das Jahr 2012 für nichtig erklärt.
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