Mit dem BMF-Schreiben vom 20.09.2012 sind die „Spielregeln“ für das Thema „tauschähnlicher Umsatz“ nach vier Jahren zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Diese deutlich zu Gunsten der Entsorgungsbetriebe modifizierten Regeln werden nun aber auch konsequent von der Finanzverwaltung angewendet und müssen dementsprechend beherrscht werden.