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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Ort: Berlin
06.12.2016

Mit der sehr umfangreichen Abfallverbringungsverordnung, mit ihren umfassenden Regelungen für den Import und Export von Abfällen, sollte sich jeder auseinandersetzen, der im grenzüberschreitenden Geschäft tätig ist.

Die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung, das Listensystem und die Einwandsgründe gegen die grenzüberschreitende Verbringung sind nur einige Punkte, die absolut praxisrelevant sind.

Unser Seminar wird die wichtigen Änderungen im europäischen und nationalen Abfallverbringungsrecht vorstellen und die Auswirkungen für Abfallerzeuger und Abfallentsorger umfassend erörtern.

Es wird erläutert, wie die relevanten Regelungen zu handhaben sind, Notifizierungen vorbereitet und Haftungsfallen erkannt werden.

Details

Datum:
06.12.2016
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
http://veranstaltungen.bde.de/?sub=139

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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Veranstaltungsort

BDE-Geschäftsstelle
Behrenstraße 29
Berlin, 10117
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