Die Gewerbeabfallverordnung wird derzeit novelliert. Vorgesehen ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs indem grundsätzlich alle gewerblichen Siedlungsabfälle von der Gewerbeabfallverordnung erfasst werden. Abfälle sollen in Zukunft soweit wie möglich getrennt erfasst werden. Außerdem sollen technische Mindestvoraussetzungen für die Anlagentechnik verbindlich vorgegeben werden. Die neuen Vorgaben sollen im August 2017 in Kraft treten.