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Elektronische Vergabeverfahren: Rechtliche Grundlagen, Umsetzung und praktische Probleme

Ort: Köln
12.05.2016

Die neuen Vergaberichtlinien der EU sehen vor, dass zukünftig alle öffentlichen Auftragsvergaben elektronisch durchgeführt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet derzeit an der Umsetzung dieser Vorgaben in deutsches Recht.

Spätestens ab April 2016 dürfen Bekanntmachungen dann nur noch elektronisch veröffentlicht werden. Vergabe-unterlagen müssen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden.

Spätestens ab dem 18.10.2018 müssen Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden; für zentrale Beschaffungsstellen gilt diese Pflicht bereits ab dem 18.04.2017. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Möglichkeit zur elektronischen Angebotsabgabe gegeben sein.

Mit der Digitalisierung des Vergabeverfahrens verändern sich Arbeitsprozesse. Sowohl Vergabestellen als auch Bieter sollten sich schnellstmöglich mit der eVergabe vertraut machen und sich hierauf einstellen.

In dem Seminar werden Hintergrund und Ziele der Einführung elektronischer Vergabeverfahren dargestellt. Die Vorschriften der neuen EU-Vergaberichtlinien sowie deren Umsetzung in deutsches Recht werden vorgestellt und die rechtliche Bedeutung für Bieter erläutert. Anschließend werden die rechtlichen Besonderheiten im Ablauf der eVergabe anhand konkreter Fallbeispiele erläutert. Abschließend wird auf Aspekte der Datensicherheit eingegangen.

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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Veranstaltungsort

Stadthotel am Römerturm
St. Apern-Str. 32
Köln, 50667
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