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Das neue IT – Sicherheitsgesetz

08.03.2016 | 9:30 - 15:15

Das neue IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG), das nach aktueller Planung bis längstens zum Jahr 2018 in bestimmten Sektoren erhöhte Standards in der IT-Sicherheit durchsetzen will, stellt eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen in bestimmten Wirtschaftssektoren, u.a. Informationstechnik (z.B. Rechenzentren) und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit und Wasser dar.

Selbst wenn bestimmte Betreiber oder Anwender aktuell nicht zum unmittelbaren Adressatenkreis des Gesetzes gehören, wird das ITSiG dazu dienen, die den Stand der Technik ausmachenden Sicherheitsanforderungen insgesamt zu erhöhen, so dass auch andere Unternehmen sich über kurz oder lang werden fragen müssen, ob sie solche Standards einhalten.

Daher ist ein Überblick über die kommenden Regelungen für alle Unternehmen unerlässlich, die entweder in den von dem ITSiG angesprochenen Sektoren tätig sind oder in unmittelbar angrenzenden Bereichen.

Durch die Veranstaltung führt Sie Rechtsanwalt Prof. Klaus Gennen. Er ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert).

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