Der Leistungsnachweis dokumentiert jährlich die Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlung in Deutschland. Die aktuelle Erhebung bezieht sich auf Messdaten des Jahres 2024. Demnach wurden die Grenzwerte und Mindestabbauraten für die Nährstoffe Phosphor und Stickstoff eingehalten. Die Phosphorfracht wurde im Mittel von 5,9 mg/l im Zulauf um 92,3 % auf 0,46 mg/l im Ablauf reduziert. Die Stickstofffracht sank von 43,6 mg/l um 82,1 % auf 7,8 mg/l. Diese Nährstoffelimination ist wesentlich, um einer Eutrophierung der Gewässer vorzubeugen.
Mit der Novellierung der Richtlinie wurden die seit 1991 geltenden Anforderungen deutlich verschärft. Die Ablauffrachten dürfen künftig folgende Werte nicht überschreiten:
- Phosphor: max. 0,7 mg/l (10.000–150.000 EW), max. 0,5 mg/l (>150.000 EW)
- Eliminationsrate alternativ: 87,5 % bzw. 90 %
- Gesamtstickstoff: max. 10 mg/l ab 10.000 EW, max. 8 mg/l ab 150.000 EW
- Eliminationsrate alternativ: 80 %
Die Vorgaben müssen ab 2045 bundesweit eingehalten werden. Bis dahin gelten abgestufte Zwischenziele. Die Daten zeigen, dass die kommunalen Kläranlagen im bundesweiten Mittel sowohl die künftigen Konzentrationsgrenzwerte als auch die geforderten Eliminationsraten bereits heute erreichen. Allerdings bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Größenklassen.
Mittelgroße Kläranlagen (10.000–150.000 EW)
- 84 % unterschreiten den künftigen Stickstoffgrenzwert von 10 mg/l und erreichen die Eliminationsrate von 80 %.
- 12 % erfüllen weder Grenzwert noch Eliminationsrate.
Große Kläranlagen (>150.000 EW)
- Zwei Drittel erreichen entweder die Grenzwerte oder die Eliminationsrate.
- Ein Drittel verfehlt beide Vorgaben.
Besonders herausfordernd ist die Situation bei Anlagen mit Zulauffrachten von über 50 mg/l Stickstoff. Diese erreichen zwar die Eliminationsrate, überschreiten aber aufgrund der hohen Eingangskonzentrationen den Grenzwert von 8 mg/l im Ablauf.
Die EU-Richtlinie verlangt die Einhaltung entweder der maximalen Ablaufkonzentration oder der Mindestabbaurate. Eine verpflichtende Kombination beider Kriterien wäre ein nationaler Sonderweg. Nach einer Sonderauswertung des Leistungsnachweises würde dies erhebliche Mehrkosten verursachen:
- Bei mittelgroßen Anlagen steigt der Anteil der Anlagen, die die Anforderungen nicht erfüllen, von 12 % auf 33 %, wenn beide Kriterien gleichzeitig erfüllt werden müssen.
- 84 % erreichen die Konzentrationsgrenze von 10 mg/l, 70 % die Eliminationsrate von 80 %, aber nur 67 % schaffen beides gleichzeitig.
Bei großen Kläranlagen überschreiten derzeit 44 % den Grenzwert von 8 mg/l. Anlagen mit hohen Stickstoffzuläufen fallen hier besonders ins Gewicht.






