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BDE: Lachgasverbot wichtiger erster Schritt

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige verbietet und den Verkauf über Automaten und Onlinehandel einschränkt. Der BDE begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
© E. Zillner
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Anja Siegesmund, Präsidentin des BDE, erklärt: „Das Verbot ist ein überfälliger Schritt zum Schutz von Jugendlichen und zur Entlastung der Entsorgungswirtschaft. Lachgas ist nicht nur gesundheitlich hochgefährlich, sondern stellt durch unsachgemäße Entsorgung auch ein erhebliches Risiko für Müllwerker und Abfallanlagen dar. Wir sehen täglich die Folgen: explodierende Kartuschen, beschädigte Fahrzeuge und gefährdete Mitarbeitende.“

Der BDE hatte bereits im Juli 2025 ein umfassendes Maßnahmenpaket gefordert, darunter ein Pfandsystem für Druckgasflaschen ab 200 ml, das bislang nicht umgesetzt wurde.

Siegesmund weiter: „Die Erfahrungen aus unseren Nachbarländern zeigen: Ohne Pfandlösung und technische Sicherheitsvorgaben wie Entleerungs- und Überdruckventile bleibt das Problem bestehen. Die Gefahr des illegalen Inverkehrbringens ist hoch – und die Entsorgungsbranche trägt die Last.“

Zudem verweist der BDE auf die klare Parallele zur Einweg-E-Zigarette – Siegesmund unterstreicht: „Das Beispiel Lachgas zeigt: Wo politischer Wille ist, da ist auch ein Weg. Dass Einweg-E-Zigaretten – mit ähnlich gravierenden Gesundheits- und Entsorgungsproblemen – weiterhin erlaubt sind, ist nicht nachvollziehbar. Die einjährige Prüfphase für ein mögliches Verbot ist ein Ausdruck politischer Untätigkeit. Wir fordern ein ebenso konsequentes Vorgehen wie bei Lachgas.“

Der BDE appelliert an die Bundesregierung, eine europäische Lösung für Lachgas und Einweg-E-Zigaretten zu forcieren, um die illegale Einfuhr zu unterbinden und die Entsorgungsinfrastruktur nachhaltig zu schützen.

Quelle: BDE
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