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Bundestag beschließt ElektroG-Änderung

Ab 1.1.2026 gelten neue Pflichten für Sammlung, Rücknahme und Kennzeichnung von Elektroaltgeräten und E-Zigaretten. Der BDE mahnt weitere Schritte an.
© E. Zillner
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Der Bundestag hat am 6. November den Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in der vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen. Ein Schwerpunkt ist die zukünftige Pflicht zur Annahme batteriebetriebener Elektroaltgeräte durch Fachpersonal an kommunalen Wertstoffhöfen (sogenanntes Thekenmodell). Damit sollen Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien reduziert werden.

Zudem werden neue Vorgaben für die Rücknahme von E-Zigaretten eingeführt. Künftig gelten die Rücknahmeregeln im Handel sowohl für Einweg- als auch für Mehrweg-E-Zigaretten und für alle entsprechenden Verkaufsstellen.

Zur besseren Verbraucherinformation über Entsorgungsmöglichkeiten schreibt das Gesetz vor, dass Sammelstellen in Geschäften mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne soll – etwa am Verkaufsregal oder im Online-Shop auf der Bestellseite – direkt beim Kauf darauf hinweisen, dass Elektrogeräte nach Gebrauch getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.

Parallel zur Änderung des ElektroG hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Einführung eines nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen, sich auf EU-Ebene im Rahmen der Revision der WEEE-Richtlinie für eine Anpassung der Berechnungsmethodik der Sammelquote unter Berücksichtigung der realen Lebensdauer von Elektrogeräten einzusetzen, Maßnahmen zur stärkeren Verantwortungswahrnehmung des Onlinehandels zu prüfen sowie entschiedener gegen illegal eingeführte Einweg-E-Zigaretten vorzugehen.

Der BDE begrüßt die nun verabschiedete Novelle, die in weiten Teilen dem Entwurf der Vorgängerregierung entspricht, kritisiert sie jedoch mit Blick auf die anhaltende Brandgefahr als nicht ausreichend. Angesichts der Vielzahl von Bränden in Entsorgungs- und Recyclinganlagen erneuert der Verband seine Forderung nach der Einführung eines Pfands auf lose und verbaute Lithium-Ionen-Batterien, der Einrichtung eines herstellerfinanzierten Brandschutzfonds und einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Auf Drängen des BDE hat das Bundesumweltministerium der Einrichtung eines Runden Tisches zu Batteriebränden mit allen relevanten Akteuren zugestimmt.

Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE betont: „Thekenmodell und Sammelstellenlogo sind wichtige Schritte für eine bessere Erfassung von Elektroaltgeräten. Aber es sind Trippelschritte im Hinblick auf die Bekämpfung der Batteriebrände, die unsere Branche existenziell bedrohen. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach Gegenmaßnahmen vorgeschlagen, um auf die Bedrohung adäquat zu reagieren: einen herstellerfinanzierten Brandschutzfonds, ein Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien sowie das Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Diese Forderungen möchten wir mit der Bundesregierung an dem angekündigten Runden Tisch diskutieren – und brauchen dann ein beherztes und schnelles Agieren der zuständigen Ministerien, um der falschen Entsorgung von Batterien Herr zu werden.“

Quelle: BDE
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