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Klagewelle droht: Deutschland muss schon jetzt klimaneutral sein

© E. Zillner
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Protect the Planet hat eine Analyse von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt veröffentlich, die die Folgen des Klima-Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2025 einordnet. Das 1,5-Grad-Ziel ist völker- und menschenrechtlich bindend – Industriestaaten müssen schon jetzt klimaneutral sein. Staaten können andere Staaten vor dem IGH verklagen.

Der Rechtsexperte Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig zeigt in einer 14-seitigen Analyse nur wenige Wochen nach Veröffentlichung des spektakulären Klima-Gutachtens des IGH: „Die 1,5-Grad-Grenze ist verbindlich für alle Staaten. Das verbleibende Treibhausgasbudget von Industriestaaten wie Deutschland dafür ist bereits heute überschritten. Wenn Bundesregierung und EU-Kommission weiter auf Klimaneutralität erst 2045 oder 2050 setzen, drohen Milliardenklagen der Staaten des globalen Südens, die durch den Klimawandel besonders massiv geschädigt werden”, so Felix Ekardt.

Deutschland muss also zeitnah postfossil werden, Unternehmen und Private konsequenter regulieren und ist verpflichtet, jede Verschlechterung zu unterlassen. Fossile Subventionen oder die Erschließung neuer fossiler Quellen (wie derzeit im bayerischen Reichling) wertet der IGH potenziell als “schuldhaftes Verhalten”, so Prof. Ekardt.

Bleiben die politischen Mehrheiten in Deutschland und der EU weiter auf ihrem Kurs zurück ins fossile Zeitalter, wird das IGH-Gutachten auch massive Auswirkungen auf laufende Klimaklagen haben: Die IGH-Argumentation zu völkerrechtlichen Menschenrechts- und Klimaschutznormen wirkt sich auch auf die Auslegung nationaler Grundrechtskataloge aus. In Deutschland liegen derzeit Verfassungsbeschwerden auf einen wirksameren Klimaschutz vor, die vor wenigen Tagen vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung angenommen wurden. Ebenso liegt – weltweit erstmals – eine Verfassungsklage auf einen besseren Biodiversitätsschutz vor, die von Protect the Planet unterstützt wird.

„Das IGH-Gutachten bestätigt, was wir seit unserer Gründung fordern: Klimaschutz jetzt – nicht erst in Jahrzehnten, und die 1,5-Grad-Grenze hat Bestand. Wer weiter fossile Energien fördert, handelt nicht nur fahrlässig und verantwortungslos, sondern völker- und menschenrechtswidrig“, betont Stifterin und Protect the Planet-Gründerin Dorothea Sick-Thies.

„Die aktuelle Bundesregierung ist die erste überhaupt, die Klimaschutzmaßnahmen wieder zurückdreht. Das IGH-Gutachten gibt der vielseitigen berechtigten Kritik am Klima-Kurs Deutschlands gewaltigen Rückenwind – wir erwarten nach dieser Analyse deutliche Auswirkungen auf Politik und Rechtsprechung auch bei laufenden Verfahren in Deutschland“, so Protect the Planet-Geschäftsführer und Klimaklagen-Experte Markus Raschke. 

Auszüge aus der Analyse von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt:

  • „Der IGH sieht die 1,5-Grad-Grenze als auch menschenrechtlich geschuldet an.“
  • „Schon weitere Genehmigungen für die Erschließung neuer fossiler Quellen wie auch fossile Subventionen wertet das Gericht als schuldhaftes Verhalten.”
  • „Der IGH lässt erkennen, dass als Schadensersatz neben Geldzahlungen, die auch mehrere hundert Milliarden Euro betragen könnten, etwa auch Technologietransfer eine Rolle spielen kann.“
  • „Die EU-Gesetzgebung kann indirekt adressiert werden – einerseits über nationale Verfassungsbeschwerden, andererseits über Vorabentscheidungsverfahren […].“

Die Analyse herunterladen

Quelle: Protect the planet
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