Mit dem anstehenden Rechtsakt werden die Ziele der EU im Rahmen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit und des Deals für saubere Industrie unterstützt, den Anteil von Recyclingmaterial in der Wirtschaft der EU zu verdoppeln und bis 2030 weltweit führend in der Kreislaufwirtschaft zu werden.
Heute findet ein strategischer Dialog über die Kreislaufwirtschaft statt, der von einem Paket neuer Maßnahmen begleitet wird. Zu den heute angenommenen Initiativen gehören die Vorschriften für die Verbringung von Abfällen und eine Bewertung der Rechtsvorschriften über elektronische Abfälle. Darüber hinaus werden in den nächsten Tagen neue Vorschriften zur Verbesserung der Recyclingeffizienz und der Materialrückgewinnung aus Altbatterien veröffentlicht. Im Rahmen des Dialogs wird auch eine öffentliche Konsultation mit den Interessenträgern eingeleitet und die baldige Einleitung von Beweismitteln gefordert. Diese neuen Maßnahmen betreffen verschiedene Dimensionen der Kreislaufwirtschaft und werden dazu beitragen, den Übergang zu fördern und die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften zu stärken.
Digitalisierung und Klassifizierung von Abfallverbringungen
Die Kommission wird ein digitales Abfallverbringungssystem einführen. Dies wird es den Unternehmen ermöglichen, im gesamten EU-Binnenmarkt von Papier- auf digitale Verfahren für Schiffsabfälle umzusteigen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und zur Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Dies wird die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der EU straffen und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen. Ab dem 21. Mai 2026 werden digitale Systeme die Papierverfahren vollständig ersetzen, die Abläufe vereinfachen, die Rückverfolgbarkeit verbessern und illegale Sendungen eindämmen. Durch die Digitalisierung dieser Verfahren werden Abfälle in den effizientesten Anlagen in den Mitgliedstaaten recycelt.
Parallel dazu leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten (sogenannter „grün gelisteter“ Abfälle) ein, um deren grenzüberschreitende Verbringung zu erleichtern. Die Konsultation ist bis zum 31. Oktober 2025 über das Portal „Ihre Meinung zählt“ zugänglich.
Bewertung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die Kommission hat heute eine Bewertung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte veröffentlicht. Die Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind von entscheidender Bedeutung, um die wachsenden Herausforderungen bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten anzugehen und die EU-Vorschriften besser an die Ziele einer wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft anzupassen. Es wurden wesentliche Lücken festgestellt, z. B. die Tatsache, dass fast 50 % aller Elektroschrottabfälle nach wie vor nicht gesammelt werden und das Recycling die Sammelziele in den EU-Mitgliedstaaten nicht erreicht. Elektroschrott ist einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme in Europa und nimmt jährlich um etwa 2 % zu. Es besteht großes Potenzial, Elektroschrott besser zu nutzen, beispielsweise durch die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Die Bewertung unterstreicht außerdem die Notwendigkeit eines neuen Ansatzes zur Verbesserung der Sammlung, der Behandlung und der Marktanreize und wird dazu beitragen, den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vorzubereiten. Diese Überarbeitung wird ein zentraler Bestandteil des künftigen Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft sein.
Nächste Schritte
Die Rückmeldungen aus dem heutigen Dialog, den Konsultationen und der Bewertung der WEEE-Richtlinie werden als Richtschnur für die Entwicklung des Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft dienen und den Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft vorantreiben.
Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, im Laufe dieser Woche neue Vorschriften zur Verbesserung der Recyclingeffizienz und der Rückgewinnung von Materialien aus Batterien zu erlassen.
Weitere Konsultationen mit den Interessenträgern werden im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens durchgeführt.