Französisches Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Grünen Punkts

Das oberste französische Verwaltungsgericht gibt der Klage von Grünem Punkt und PRO Europe statt und erklärt geplanten „Malus“ für die Nutzung der Marke auf Verpackungen in Frankreich für nichtig.

Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, hat einer Klage vom Grünen Punkt und PRO Europe stattgegeben, die einen Erlass des französischen Umweltministeriums aus 2020 für nichtig erklären sollte. Das Finanzierungszeichen „Der Grüne Punkt“ kann somit weiterhin ohne zusätzliche Gebühren in Frankreich auf Verpackungen aufgebracht werden.

Der relevante Passus im französischen Umweltgesetzbuch (Code de l’Environnement) sieht vor, dass in Frankreich für in Verkehr gebrachte Verpackungen das doppelte Beteiligungsentgelt zu zahlen sei, sofern diese Verpackungen Symbole enthalten, „die dazu geeignet sind, den Verbraucher in Fragen der Abfalltrennung zu verwirren“. In einem später veröffentlichten Erlass des französischen Umweltministeriums wurde „Der Grüne Punkt“ als verwirrendes Symbol definiert, obwohl die Marke seit über 30 Jahren als internationales Finanzierungszeichen für Verpackungs-Recyclingsysteme steht. Diese Regelung hätte bei Umsetzung besonders für Unternehmen, die verpackte Produkte nach Frankreich liefern, erheblichen Aufwand und Zusatzkosten teilweise in Millionenhöhe verursacht.

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat nun den Erlass des französischen Umweltministeriums mit Bezug auf den Grünen Punkt für nichtig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung vor allem damit, dass die französischen Behörden ihrer Mitteilungspflicht über das Gesetzesvorhaben gegenüber der Europäischen Kommission nicht ausreichend nachgekommen seien.

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