Von der Einweg-Verpackung zum Kreislauf

Graue Farbeimer, blaue Pflanztöpfe, 90 Prozent Rezyklateinsatz und voll recyclingfähig – nur zwei Beispiele von vielen, die zeigen, dass es bei der Produktverantwortung für Verpackungen erhebliche Fortschritte gegeben hat.
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Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden jetzt auch ausländische Hersteller und Marktplätze besser in die Verantwortung integriert. Fazit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Es gibt keine Entschuldigung mehr, die Verpackung nicht als zukünftige Ressource zu gestalten.

Recycling und recyclinggerechtes Design

Die Recyclingmengen aus dem dualen System sind im Jahr 2020 erneut um 8,4 Prozent gestiegen. Die gesetzlichen Quoten wurden von den Systemen im Durchschnitt erreicht. Die Grundlage dafür sind erhebliche Fortschritte bei recyclinggerecht gestalteten Verpackungen. Es gibt eine große Auswahl vollständig recyclingfähiger Verpackungen ohne Abstriche beim Produktschutz: Alle Formen, alle Materialien und für das Marketing eine Vielzahl von Ausgestaltungen. Klar ist, dass Verpackungen aus Monomaterial in Bezug auf die Recyclingfähigkeit die Nase vorn haben. Der Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs für Verpackungen hat viele Innovationen initiiert.

„Das Marketing hat die ökologische Verpackung entdeckt. Ist es die recyclinggerechte Monoverpackung, die zudem Material spart, dann hat der Mindeststandard seine Wirkung erzielt. Wenn es ein schwer recycelbarer Materialverbund ist, der nur mit brauner Farbe ‚Öko‘ suggeriert, dann ist das in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft eine Sackgasse.“ erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), auf der Jahrespressekonferenz gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA).

Ausländische Hersteller, neue Registrierungspflicht und Anforderungen für Marktplätze – mehr Transparenz mit wenig Bürokratie

Das Jahr 2021 stand zudem im Zeichen der Novelle des Verpackungsgesetzes. In der ersten Stufe der Umsetzung wurde im Verpackungsregister LUCID die Möglichkeit für ausländische Hersteller integriert, einen Bevollmächtigten in Deutschland einzusetzen. Dieser soll die Umsetzung der inhaltlichen Pflichten garantieren. Nach dem Vorbild des Elektrogesetzes (ElektroG) erhofft sich der Gesetzgeber eine deutliche Steigerung der gesetzeskonformen Umsetzung von ausländischen Herstellern.

Zum 1. Juli 2022 tritt eine weitere Stufe der neuen Regelungen in Kraft: Die Voll-registrierung für alle Verpackungsarten und die Verantwortlichkeit für Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister. Damit wird klar, dass niemand mehr in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen darf, der nicht registriert ist. Die Marktplätze müssen dies für ihre Anbieter sichern.

„Die Registrierungszahlen sind im Jahr 2021 deutlich gestiegen, vor allem aus China. Die erweiterten Pflichten setzen bei den bekannten Schwachstellen an: Ausländische Hersteller, Marktplätze und Trittbrettfahrer. Die erste Stufe zum 3. Juli 2021 haben wir mit einem Kraftakt pünktlich umgesetzt. Derzeit arbeiten wir daran, die Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2022 schlank schlank umzusetzen, so dass die Hersteller möglichst bürokratiearm zeigen können, dass sie die Produktverantwortung für ihre Verpackungen ernst nehmen.“ verdeutlicht Gunda Rachut die aktuellen Herausforderungen.

Fazit und Ausblick

Es gilt jetzt, die Fortschritte des Verpackungsgesetzes zu sichern und auszubauen. Neue Verpackungsentwicklungen müssen in die Bewertung des Mindeststandards integriert werden. Die jährliche Überarbeitung hat sich bewährt, um die hohe Innovationskraft korrekt abzubilden. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten werden sich durch die Evaluierung des Verpackungsgesetzes ergeben.

„Die Richtung ist positiv: Das Verpackungsgesetz hat die notwendigen Entwicklungen angestoßen. Für die nicht vermeidbare Verpackung gibt es keine Entschuldigung mehr, sie nicht als zukünftige Ressource zu gestalten.“ resümiert Gunda Rachut.

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