Vorgaben der novellierte Bioabfallverordnung einhalten

Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) stößt auf breite Kritik durch Verbände und Fachexperten. Die darin enthaltenen Vorgaben seien technisch nicht umsetzbar.
Durch die smarte Kombination von Einzelmaschinen profitieren Betreiber von mehr Effizienz im Anlagenbetrieb und einem schnellen Return on Investment. Bild: Doppstadt

Sie befürchten zudem eine Zunahme der Biomüllverbrennung sowie die Einschränkung der Vermarktungsfähigkeit von Kompost. Doppstadt hat nach eigenen Angaben ein mobil-modulares Aufbereitungskonzept entwickelt, das beim Inkrafttreten der BioAbfV die Rechtssicherheit für den Anlagenbetreiber erhöht, Entsorgungskosten durch deutliche Siebrestreduzierung senkt sowie die Menge an ausbringfähigem und störstofffreiem Kompost steigert.

Durch die Kombination von Einzelmaschinen würden Betreiber von mehr Effizienz im Anlagenbetrieb und einem schnellen Return on Investment (ROI) profitieren. Die Einhaltung des geforderten Grenzwerts von weniger als 0,5 Prozent Fremdstoffen im Bioabfall vor der ersten biologischen Behandlung sei abhängig von den vorliegenden Rahmenbedingungen sehr wohl möglich.

„Unser mobil-modulares Anlagenkonzept liefert bereits heute Lösungen für die zukünftigen Forderungen des Gesetzgebers. Es verbindet rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlichem Nutzen, Flexibilität und Risikominimierung. Die Novelle der Bioabfallverordnung ist deshalb aus unserer Sicht kein Handicap, sondern eine Chance für Anlagenbetreiber“, sagt Michael Zeppenfeldt, Vertriebsleiter Deutschland der Doppstadt Umwelttechnik GmbH. Das Doppstadt-Anlagenkonzept basiere auf einer Kombination mobiler Maschinen, die für unterschiedliche Einsatzzwecke geeignet sind, vergleichsweise wenig Platz einnehmen und nicht zwingend in einer Halle betrieben werden müssen. Bei rechtlichen Änderungen in der Zukunft könnten Anwender deshalb flexibel und kalkulationssicher reagieren: entweder durch Austausch, Erweiterung und/oder Umstellung des Anlagenaufbaus oder den Verkauf der einzelnen Maschinen am Markt.

Eine beispielhafte Anlagenkonfiguration zur Störstoffentfrachtung im Bereich des Bioabfalls bestehe aus nur drei mobilen Doppstadt-Maschinen. Aufgrund der Modularität des Systems sei die Umstellung oder Erweiterung des Aufbereitungskonzepts je nach Eingabemenge und Material flexibel und kurzfristig realisierbar. Die Investitionskosten für ein solches Anlagenkonzept würden deutlich unter einer Million Euro liegen. Verbunden mit dem Effizienzgewinn und der Einsparung an Entsorgungskosten könne der ROI bei Anschaffung einer mobil-modularen Doppstadt-Lösung bei rund zwei bis zweieinhalb Jahren liegen. Darüber hinaus profitierten Anlagenbetreiber von einer erheblichen Reduzierung des administrativen Aufwands im Genehmigungsverfahren (verglichen mit stationären Anlagen) und seien unabhängig von Preis- oder Kontingentsvorgaben von Fremdanlagen.

„Bei einer vorgelagerten Trennung können Störstoffe gezielter separiert werden, ohne gleichzeitig den guten verwertbaren Bioabfall mitzuentfernen. Anlagenbetreiber sparen dadurch in erheblichen Maße Entsorgungskosten“, sagt Zeppenfeldt. Mittels der vorgelagerten Aussortierung durch mobil-modulare Anlagen sei es möglich, die Menge an zu entsorgenden Siebresten um circa 60 bis 70 Prozent zu reduzieren und das ganz unabhängig davon, was der Gesetzgeber in welcher Ausprägung fordert. Doppstadt habe in unterschiedlichen Anlagenversuchen eine Störstoffentfrachtung auf einen Grenzwert von 0,5 Massenprozent erreichen können.

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