IK: Produktverbote gesetzlich verankern


Vor der heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes setzt sich die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen dafür ein, dass Produktverbote als das schärfste Schwert des Staates nur durch ein Parlamentsgesetz beschlossen werden.
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Den Vorschlag, Produkte zukünftig durch eine bloße Rechtsverordnung der Bundesregierung verbieten zu können, kritisiert der Verband entsprechend. „Wir bedauern, dass für das Durchsetzen von Produktverboten allein eine Verordnung ausreichend sein soll“, erklärt IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann die Verbandsposition. „Ein derart starker Eingriff in die Grundrechte der Marktbeteiligten sollte nicht quasi am Parlament vorbei beschlossen werden dürfen.“

Mit Blick auf die Umsetzung der europaweiten Produktverbote für bestimmte Einwegkunststoffprodukte fordert die IK einheitliche Regelungen. „Leider weicht der aktuelle deutsche Umsetzungsvorschlag in einem wichtigen Punkt von der Richtlinie ab und schafft damit nationale Grenzen im eigentlich freien europäischen Binnenmarkt,“ kritisiert Engelmann. Konkret geht es darum, dass die entsprechende EU-Richtlinie nur für bestimmte Lebensmittelverpackungen gilt, die tendenziell achtlos weggeworfen werden. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Nur wenn die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben einheitlich umsetzen, kann der freie Austausch von – zumeist verpackten – Waren im europäischen Binnenmarkt gesichert werden“, warnt Engelmann.

Die EU-Richtlinie aus 2019 sieht unter anderem vor, dass Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff und bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte ab 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff gilt ein generelles Verbot des Inverkehrbringens. Welche Einweg-Kunststoffprodukte konkret vom Verbot betroffen sind, lässt sich dagegen nur nach einer mehrstufigen Prüfung ermitteln. Die IK kritisiert, dass die angekündigten Leitlinien der Europäischen Kommission zum Anwendungsbereich immer noch nicht vorliegen und den Unternehmen damit weiterhin die notwendige Planungssicherheit fehlt.

Die IK begrüßt hingegen, dass Vorgaben für den Einsatz von Recycling- Kunststoffen in Verpackungen allein auf europäischer Ebene entschieden werden sollen. „Wir unterstützen ganz klar einen stärkeren Einsatz von Rezyklaten und halten eine europäische Lösung statt nationaler Alleingänge für den richtigen Ansatz“, so IK-Geschäftsführerin Dr. Isabell Schmidt. Gemeinsam mit der AGVU hat die IK ein Diskussionspapier veröffentlicht, das im politischen Diskurs hohe Beachtung findet. Im Fokus stehen sechs Grundsätze einer wirkungsvollen und marktkonformen Regulierung zur Steigerung des Rezyklateinsatzes in Kunststoffprodukten. Vor diesem Hintergrund werden die Vor- und Nachteile verschiedener Steuerungsinstrumente zur Steigerung des Rezyklateinsatzes diskutiert. „Wir appellieren an die Politik, nicht nur schnelle, sondern gute Lösungen im Sinne des Klimaschutzes und der Kreislaufwirtschaft umzusetzen“, so Isabell Schmidt. „Polymerspezifische Rezyklateinsatzquoten und CO2-Bepreisung sind zweifellos anspruchsvoll, haben aber das Potenzial zum Turbo für die Kreislaufwirtschaft zu werden.“

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