Reclay Group: Prämie für recyclingfähige Verpackungen

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz gibt vor, dass jedes Duale System einen Anreiz zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte entwickeln muss (§21 VerpackG).
Foto: Sabine Hatzfeld

Reclay hat ein neues Modell zur Beteiligung und Förderung von recyclingfähigen Verpackungen angekündigt. Das Unternehmen will den Herstellern und Inverkehrbringern von Verkaufsverpackungen den Anreiz bieten, sich die gute Recyclingfähigkeit von Verpackungen belohnen zu lassen.

Eine Recyclingprämie werde mit den Verträgen für das kommende Jahr verbindlich. Diese betrage im Reclay-Modell 1% des gesamten Lizenzvolumens und werde dem Kunden gutgeschrieben – sofern die Recyclingfähigkeit der entsprechenden Verpackungen und Fraktionen nachgewiesen wird.

Wird die Recyclingprämie nicht oder nur teilweise ausgeschöpft, will Reclay die Differenz an ein Umweltprojekt einer gemeinnützigen Organisation spenden.

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