Batteriegesetz: Gemeinsames Rücknahmesystem stärken, Quoten erhöhen

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Batteriegesetzes fordert der Batterierecycler Accurec Recycling eine Stärkung des gemeinsamen Rücknahmesystems GRS Batterien. Außerdem sollten Sammelquoten für Industrie- und Fahrzeugbatterien eingeführt und die Quoten für Gerätebatterien deutlich erhöht werden.
Sammelquote
Tim Reckmann, pixelio.de

Der Markt für Batterien habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert, so das Unternehmen Es gebe Batterien, die in großen Stückzahlen an stark frequentierten Orten anfallen. Daneben gebe es komplexere, langlebigere Batterielösungen. Insbesondere letztgenannte Technologien erforderten eine kleinteilige Entsorgung. Diese Erfordernisse bilde das GRS heute weitgehend ab. Da sich das letztgenannte Marktsegment überaus dynamisch entwickele, würden auch in Zukunft ausreichende Batteriemengen anfallen, die den Betrieb eines Gemeinsamen Rücknahmesystems rechtfertigten.


Es bestehe die Gefahr des Zusammenbrechens einer flächendeckenden Sammlung. Das bestehende Nebeneinander aus GRS und einer sehr überschaubaren Zahl an hRS fördere zwar den Wettbewerb, sei für eine geordnete, für den Bürger gut zugänglichen Sammlung, eher ungünstig. Eine geordnete, flächendeckende und verbrauchernahe Rücknahme von Batterien in Deutschland habe für alle Beteiligten oberste Priorität. Dies würden auch die sehr guten Organisationsergebnisse der überwiegend monopolistisch strukturierten Benelux-Länder bestätigen. Mit dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien GRS stehe ein seit vielen Jahren etabliertes System zur Verfügung, das eine flächendeckende Sammlung garantiert. Ein weiteres „Zerstückeln“ im Bereich der Rücknahmesysteme müsse verhindert werden. 
Es bestehe im Sinne des BattG großes Interesse daran, dass die Sammelmengen für Batterien möglichst hoch ausfallen, und die Zahl fehlgeleiteter Batterien mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen minimiert wird. Die entsprechende Information für private und gewerbliche Anwender seien selbst nach 20 Jahren GRS immer noch nicht hinreichend. Diese Aktivitäten sollten noch deutlich ausgeweitet werden.

Eine Definitionsunterscheidung von „Geräte- und Industriebatterien“ ist nach Auffassung von Accurec nicht mehr zeitgemäß und sollte entfallen. Es gebe hier mittlerweile eine Vielzahl von Abgrenzungsproblemen, die- unterstützt durch unkonkretes Monitoring (s. § 15 Abs. 3) eine Sammlung schwächen und ein Recycling unnötig erschweren bzw. unmöglich machten. Am Beispiel E-Bikes und E-Scootern, tragbaren Energiespeichern, Notstrombeleuchtungen, Messgeräte u.v.m zeige sich, dass bestehende Definitionen an der Praxis vorbei gehen. Der Definition nach seien die enthaltenen Zellen per se „Industriebatterien“, faktisch würden sie endverbrauchernah genutzt. Die Menge dieser Industriebatterie werde in wenigen Jahren die Größenordnung der Gerätebatterien übersteigen. So habe es in 2018 einen erneuten Rekordwert beim Absatz von E- Fahrrädern in Deutschland gegeben, es seien insgesamt rund 980.000 E-Bikes verkauft worden. Der Absatz sei dabei in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und nahm vom Jahr 2017 bis 2018 so stark zu wie nie zuvor. Im Abfallstrom lasse sich die Herkunft der Batterien (Geräte- oder Industrieanwendung) nicht unterscheiden. Dies werde dazu führen, dass die tatsächliche Sammelquote für Gerätebatterien gar nicht mehr messbar sei, und eine schlecht funktionierende Gerätebatteriesammlung durch leicht sammelbare Industriebatterien „aufgefüllt wird“. Das falle aber derzeit nicht auf, weil die Sammelziele von Industriebatterieherstellern nicht gemeldet werden müssten.

Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie stationäre Speicher würden ebenfalls in die Klasse einer „Industriebatterie“ gehören. Sie würden in die Gewichtskategorien von etwa 20-600 kg fallen und genauso durch Rücknahmesysteme wie GRS und CCR erfasst werden. Es gebe keine verlässlichen Zahlen oder Berichte, um zu erkennen, wo all diese Batterien „verrechnet“ werden. Diese sollten den „Fahrzeugbatterien“ zugeordnet werden, und damit könnten sie auch einer Pfandpflicht unterzogen werden, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit einer geordneten Rücknahme wie bei den Bleibatterien erhöhe.

Sammelquoten gebe es bisher nur für Gerätebatterien. Um höhere Rücknahme- und höhere Verwertungsquoten zu erzielen, sollten alle Batterien und Akkus einer Sammeleffizienz unterzogen werden. Dies sei gerechtfertigt zum einen durch den hohen Anteil an Wertstoffen als auch den teilweise noch nicht verwertbaren kritischen Rohstoffen sowie das Vorkommen von Schwermetallen. Bisher gebe es keine Veröffentlichung über die erreichten Sammel- und Verwertungsquoten von Industrie- und Fahrzeugbatterien. Deshalb sei eine reine gesetzlich determinierte Pflicht zur Rücknahme durch die Hersteller nicht ausreichend.

Die Einbringung eines ökologischen Steuermoduls gem. §7a ist laut Accurec sehr begrüßenswert. Die Definition sei aber im Gesetzentwurf noch sehr ungenau. Es empfehle sich für die Erarbeitung einer Bewertungsmatrix durch unabhängige Sachverständige. Einfließen sollten zum einen die chemische Zusammensetzung, das Gewicht, die Erreichbarkeit (Demontage aus WEEE notwendig?) sowie die Verwertbarkeit.

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