Die Verbände begrüßen, dass der Referentenentwurf zur Mantelverordnung die Grundwasserverordnung nicht mehr beinhaltet und damit auf die Verrechtlichung der sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwerte verzichtet. Ebenso positiv bewerten sie die umgesetzten Schritte, um die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) mit der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung zu harmonisieren.
Erneut zu prüfen seiaber die Harmonisierung zum Deponierecht. BDE-Präsident Peter Kurth sieht weiteren Handlungsbedarf: „Eine erfolgreiche Mantelverordnung muss immer wieder ihre Praxistauglichkeit beweisen. Denkbar ist eine Überprüfungsklausel oder ein Runder Tisch mit allen relevanten Akteuren, um auf Auswirkungen der Verordnung und mögliche Stoffstromverschiebungen zu reagieren.“ Michael Stoll, Vorsitzender des BRB, sagte: „Wir können in der Branche nur Akzeptanz schaffen, wenn der Verordnungsgeber die umfangreichen Lieferscheinpflichten der EBV, die notwendig für den Einsatz ressourcenschonender Recyclingprodukte sind, vereinfacht.“ Umweltgerechtes und hochwertiges Recycling benötige laut Stoll praktikable Vorgaben, um am Markt erfolgreich zu sein. Der Vorstandsvorsitzende des GVSS, Christoph Hohlweck, sagte: „Für reibungslose Abläufe bedarf es einer ausdrücklichen Pflichtenzuweisung des Bauherren als Abfallerzeuger und -besitzer zur Vorerkundung auf der Baustelle.“
Um die Mantelverordnung noch vor der Bundestagswahl auf den Weg zu bringen, ist eine konstruktive und zielführende Diskussion aller Beteiligten erforderlich, sind sich BDE, BRB und GVSS einig.