Scholz erreicht Stundung der Zinszahlungen

Vorbehaltlich einer Zustimmung durch das zuständige Gericht werden die Zinszahlungen statt am 8. März erst am 31. Mai fällig.

Wie die Scholz Holding in einer Pressemeldung erklärte, habe man sich mit der gerichtlich bestellten Kuratorin für die Inhaber-Schuldverschreibung entsprechend geeinigt.

Aus Sicht der Geschäftsführung der Scholz Holding schaffe die Stundung der Zinszahlung die notwendige Stabilität, um die Verhandlungen über eine einvernehmliche außergerichtliche Restrukturierung der Kapital- und Schulden-Struktur sowie über den Investorenprozess fortzusetzen.

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