Re-Regulierung statt Deregulierung

Die Europäische Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e.V. (EVGE) ist mit dem seit Ende Juli 2015 vorliegenden Arbeitsentwurf zur Novelle der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) unzufrieden.

Nach der Verordnungsbegründung verfolgt der Arbeitsentwurf zur neuen EfbV das Ziel, das bewährte Instrument der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben weiter auszubauen. Dabei werde auf die Freiwilligkeit der Zertifizierung gesetzt. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass sich Unternehmen überwachen und zertifizieren lassen. EVGE-Sprecher Thomas Prenzer fasst für seine EVGE-Kollegen das aktuelle Zwischener-gebnis zusammen: „Der Entwurf verfehlt diese Ziele in den wesentlichen Punkten“.

Demnach steigt nach Auffassung der EVGE nicht nur der administrative Aufwand, sondern es werden auch weitere bürokratische Hürden ohne erkennbaren Mehrwert für die Qualität des Zertifizierungssystems aufgebaut. Vor allem ist eine Systemverschiebung zu statuieren. Das entstaatlichte, vom Prinzip der Selbstkontrolle getragene Überwachungssystem wird an entscheidenden Stellen demontiert und droht, mit zukünftigen Gesetzesvorhaben weiter an Bedeutung zu verlieren.

Die EVGE vertritt als europäische Dachorganisation alle namhaften deutschen Entsorgergemeinschaften; seit nunmehr fast 20 Jahren werden rund ein Drittel aller Entsorgungsfachbetriebe über diese erfolgreich betreut und zertifiziert.

Das Institut des Entsorgungsfachbetriebs lebt zweifelsfrei wesentlich davon, dass sich Unternehmen freiwillig einer Überwachung unterwerfen. Sie wollen ihre Qualität steigern, ohne dass sie staatliche Zwangsmaßnahmen wie Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Ver-fügungen fürchten müssen. Das verlangt eine klare Trennung zwischen Wirtschaft und Staat.

Der Arbeitsentwurf führt das Gegenteil ein und begründet dies mit Kommunikations-verbesserung. Die Annahme, dass derartige staatliche Einbindungen lediglich die Kommu-nikation verbessern, im Übrigen aber folgenlos bleiben, ist lebensfremd und widerspricht den praktischen Erfahrungen der letzten Jahre. Nicht zuletzt die Industrieemissionsrichtlinie hat zu einem massiv gestiegenen Überwachungsdruck der Betriebe geführt und den Arm der Vollzugsorgane stark verlängert.

„Diese Drucksituation steigert der Arbeitsentwurf ohne begründeten Anlass weiter, indem er zahlreiche Tore für eine staatliche Einflussnahme in ein privatwirtschaftliches Qualitätsin-strument öffnet. Das Gütesiegel Entsorgungsfachbetrieb würde somit schlicht deutlich unattraktiver werden“, kommentiert der Vorsitzende der EVGE, Hartmut Schön, den Diskussionsstand.

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