EU-Parlament verabschiedet Novellierung der E-Schrott-Richtlinie

Mehr Sammlung, Rücknahmepflicht und neue Beweislast: Das EU-Parlament hat am heutigen Donnerstag neue Richtlinien zu Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikschrott beschlossen. Der Entsorgerverband bvse ist damit großteils zufrieden. Eine Regelung hält er aber für "vollkommen impraktikabel".

„Wir sehen die Änderung der Elektronikschrott-Richtlinie positiv. Der Europäische Gesetzgeber hat hier für echten Fortschritt gesorgt“, sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock über die heutige Entscheidung des EU-Parlaments.

Die Verabschiedung der neuen Altgeräte-Richtlinie galt ohnehin nur noch als Formsache, da sich die zuständigen Gremien bereits auf die Novellierung geeinigt hatten. Diese soll 2014 in Kraft treten und legt unter anderem höhere Sammelziele fest: Bis 2019 soll die Sammelquote 65 Prozent des Gewichts der in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte erreichen. Alternativ können die Staaten auch 85 Prozent des gesamten Elektromülls sammeln.

Der bvse fordert, dass der Bundestag die WEEE-Novelle zügig in nationales Recht implementiert. Erneut bekräftige der bvse die Forderung einer verbrauchernahen Sammlung von Elektrokleingeräten. Dabei kritisiert der Verband die Ausnahmeregelung, dass Händler nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, wenn das Elektrogerät größer als 25 Zentimeter ist, oder das Geschäft eine Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmeter hat. Das sei „vollkommen impraktikabel“. „Warum soll ein Rasierapparat abgegeben werden dürfen, aber eine Kaffeemaschine nicht?“ fragt der bvse.

Eine weitere Neuerung betrifft die Pflicht der Exporteure von Altgeräten. Sie müssen künftig nachweisen, dass die Geräten nachweisen noch funktionsfähig sind – und kein Abfall. Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, freut sich über diese Maßnahme: „Wir begrüßen es, dass der europäische Gesetzgeber diese Richtlinie verabschiedet hat. Sie wird helfen, den massenhaften illegalen Export von Altgeräten in Länder der Dritten Welt einzudämmen, insbesondere durch konsequente Kontrollen in den Häfen.“

Der BDE fordert außerdem bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die bisherige Systematik der geteilten Produktverantwortung kritisch zu hinterfragen. „Das ursprüngliche Vorhaben, die volle Produktverantwortung in der Zuständigkeit der Industrie zu verankern, sollte nun konsequent umgesetzt werden“, sagt Kurth. „Die Sammlung und Optierungsmöglichkeiten der Kommunen sind sicherlich kein Erfolgsmodell, um die wünschenswerten Recyclingziele in der Bundesrepublik zu erreichen.“

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