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Schrottplatzbetreiber sollten auf Abstand achten

Eigentümer von Metallschrottbetrieben, die in Gewerbe- oder gar Industriegebieten tätig sind, machen sich selten Gedanken darüber, wie sich die Bebauung in der Nachbarschaft ändert. Das sollten sie aber, insbesondere dann, wenn neue Wohngebiete errichtet werden.
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Nur wenigen Schrottplatzbetreibern ist bewusst, dass die einmal von den Planungsbehörden festgesetzte Nutzung eines Gewerbegebietes gegenüber Nutzungsänderungen auch verteidigt werden muss. Eine einmal erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist kein zeitlich unbegrenzter Freifahrtschein, denn solche Genehmigungen können auch durch nachträgliche Anordnungen abgeändert werden.

Dabei spielt es auch keine Rolle, inwieweit Umweltbehörden den Betrieb genehmigen. Eine heranrückende Wohnbebauung sollte daher von den betroffenen Betrieben nicht auf die leichte Schulter genommen werden, insbesondere dann nicht, wenn sich dadurch der Charakter einer einmal festgesetzten Gebietsart ändern könnte.

Lesen Sie mehr über die Wahrung von Gebietsgewährleistungsansprüchen in der neuen Ausgabe des RECYCLING magazins.

Quelle: whe, RM02

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