Umweltgesetzbuch: Meisterstück oder teures Altpapier?

Der Countdown für das Umweltgesetzbuch läuft. Zuletzt wurde Ende November 2008 auf der Umweltministerkonferenz „erneut und nachdrücklich“ gefordert, das Umweltgesetzbuch (UGB) noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Ansonsten könnte das Umweltgesetzbuch Geschichte werden, bevor es die Chance erhält, selbst Geschichte zu schreiben.

So jedenfalls die Einschätzung einiger Teilnehmer auf der Fresenius-Konferenz, die vor kurzem über das größte Projekt im deutschen Umweltrecht diskutierten. Laut einer Pressemitteilung der Akademie Fresenius sind die Wunschlisten an die Macher des UGB in den vergangenen Monaten nicht kleiner geworden. Die Industrie wünscht sich weniger Bürokratie und ein investitionsfreundliches Umweltrecht, Umweltschützer pochen jedoch auf schärfere Bestimmung und Eingriffe in Eigentumsrechte, um gefährdete Arten und Lebensräume besser zu schützen.

Das UGB sieht insgesamt 5 Bücher vor. Damit soll das jetzt in viele Einzelgesetze zersplitterte Umweltrecht zusammengefasst werden. Dies wird von allen Seiten begrüßt, Damit hat es sich aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten.

Die Bücher sollen laut der Fresenius-Pressemitteilung nicht alle auf einmal in Kraft treten. Das I. Buch ist das wichtigste und soll auch zuerst erscheinen. In diesem Buch geniest die so genannte integrierte Vorhabengenehmigung das größte Augenmerk, es soll die verschiedenen Genehmigungsverfahren des bisherigen Umweltrecht ersetzen. Künftig soll eine Behörde in einem Genehmigungsverfahren eine einheitliche Zulassungsentscheidung treffen.

Kritisch von Seiten der Industrie wird allerdings die Einführung neuer Rechtsbegriffe wie „Umwelteinwirkungen“, „Freisetzungen“ und „Umweltveränderungen“ gesehen, heißt es in der Pressemitteilung über die Konferenz. Da sie bisherige Begriffe wie „Immissionen“ und „Emissionen“ ersetzen sollen, werde die Rechtsprechung zu den alten Begriffen entwertet.

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