Die Firma durchsuchte den Müll regelmäßig, um recyclebare Abfälle herauszufischen und in die dafür vorgesehenen Sonderbehälter (zum Beispiel für Papier und Glas) zu werfen. Dadurch verringere sich die Restmüllmenge, und damit die Gebühren für die Restmüllmenge.
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch zugunsten der Stadt, weil die Richter befürchteten, dass durch diese Art der Müllsortierung Keime und Pilze freigesetzt werden könnten und somit eine Gesundheitsgefährdung für die Anwohner entstehe.