Energiesparlampen nicht im Hausmüll entsorgen

Defekte oder ausgebrannte Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, da sie geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Dies schreibt das Elektrogesetz vor, das seit dem 24. März 2006 gilt. Und hierauf verwies vor kurzem auch noch mal ausdrücklich das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei den kommunalen Sammelstellen können Energiesparlampen wie auch andere Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos abgegeben werden. Dort werden sie gesammelt und anschließend in speziellen Behandlungsanlagen sachgerecht entsorgt.

Auch zahlreiche Händler nehmen gebrauchte Energiesparlampen zurück. Händler können gesammelte Energiesparlampen aus privaten Haushalten ebenfalls an den kommunalen Sammelstellen abgeben.

Auch das Rücknahmesystem Lightcycle bietet die kostenlose Rücknahme und Entsorgung von Altlampen an. Informationen hierzu sind zu finden unter www.lightcycle.de.

Energiesparlampen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom und leuchten acht bis zehn Mal länger als normale Glühlampen. Durch ihren Einsatz können private Haushalte nicht nur Stromkosten sparen, sondern gleichzeitig einen erheblichen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstosses und damit für den Klimaschutz leisten.

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