Der Unterausschusses des Bundesratsumweltausschusses empfiehlt, Erleichterungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu streichen.
Der Unterausschusses des Bundesratsumweltausschusses empfiehlt, Erleichterungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu streichen.
Der Entsorgerverband BDE ist erleichtert über den Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Feste Abfallgemische werden demnach nicht pauschal als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft. Einen Kritikpunkt hat der BDE dennoch.
Die Landesregierung in Brandenburg hat heute die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (VAwS) gebilligt. Die Vorlage von Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) löst die derzeit geltende Regelung aus dem Jahr 1999 ab.
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