Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschluss vom 29. Mai 2008 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dem Abfallentsorgungsunternehmen Alba Recht gegeben, dem die Stadt Göttingen untersagt hatte, Behälter zur Sammlung von Altpapier im Stadtgebiet aufzustellen (Az: 4 B 88/08).