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Ordnungswidrigkeiten

  • Wer gegen Stoffbeschränkungen nach REACH verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das sieht die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung vor, wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Die Freiheitsstrafe kann sich in manchen Fällen allerdings auch auf fünf Jahre erhöhen.

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