In einem Nachprüfungsverfahren zu einer Ausschreibung um die „Entsorgung von PPK-Abfällen, Behälterlieferung und Behälterbewirtschaftung“ hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rostock den Antrag des Landkreises Ludwigslust zurückgewiesen, vorab den Zuschlag zu gestatten.






