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einstweiliger Rechtsschutz

  • Die Rechtsanwälte von Remondis legten am 1. April „Widerspruch“ gegen die Untersagungsverfügung der Stadt Hamburg ein. Gleichzeitig wurde beim Verwaltungsgericht Hamburg Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß §80 Absatz 5 VwGO).

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