Die Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) ist in Kraft getreten. Damit sind die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen deutlich verschärft worden.
Die Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) ist in Kraft getreten. Damit sind die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen deutlich verschärft worden.
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