Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März den Regierungsentwurf zur Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gebilligt und damit die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen erheblich verschärft.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März den Regierungsentwurf zur Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gebilligt und damit die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen erheblich verschärft.
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