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Update Immissionsschutzrecht: Aktuelles zu Genehmigung, Betrieb und Kontrolle von Entsorgungsanlagen

14.09.2016

Veranstalter:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

Mit der stetigen Weiterentwicklung des Umweltrechts ergeben sich neue Anforderungen an Betreiber von Entsorgungsanlagen. Die Umsetzung der Industrieemis-sionsrichtlinie (IED) hat zu beachtlichen Änderungen des Immissionsschutzrechts geführt: Betreiber des neu eingeführten Anlagentyps der IED-Anlage müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgangs-zustandsbericht erstellen; sie werden künftig zudem mit der gesteigerten Verbindlichkeit von Besten Verfügbaren Techniken (BVT) konfrontiert.

In der Praxis führt daneben der anlagenbezogene Gewässerschutz zu Diskussionen. So wird die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll, zahlreiche Anlagenbetreiber treffen. Sie enthält neue Vorgaben insbesondere für die Einstufung und Lagerung von Abfällen.

Von besonderem Interesse ist dabei auch die Frage, innerhalb welcher Grenzen bestehende Anlagen Bestandsschutz beanspruchen können. Unter dem Stichwort anlagenbezogener Gewässerschutz wird in der Veranstaltung auch die zunehmend im Vollzug vertretene Auffassung beleuchtet, wonach nicht nur chemisch-physikalische, sondern sämtliche Abfallbehandlungsanlagen die Anforderungen des Anhangs 27 der Abwasserverordnung einhalten müssten.

Praxisrelevante Neuerungen gibt es auch aus dem Bereich des Störfall- und Stoffrechts. Durch den Leitfaden KAS-25 der Kommission für Anlagensicherheit geraten Abfallentsorgungsanlagen verschärft in den Fokus des Störfallrechts mit unter Umständen gravierenden Folgen für Anlagenbetreiber. Hinzu kommen bevorstehende Änderungen des Störfallrechts durch die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Zu betrachten sind schließlich die ab dem 1. Juli 2015 verbindlichen Änderungen des europäischen Abfallverzeichnisses im Nachgang zur Ersetzung des Anhangs III der Richtlinie 2008/98/EG, die eine Neubewertung der Einstufung bestimmter Abfallarten als gefährlich oder ungefährlich erfordern.

Neuigkeiten gibt es weiterhin aus dem Bereich der behördlichen Kontrolle von Entsorgungsanlagen. Hier geht es vor allem um die nach wie vor aktuelle Thematik der Umweltinspektionen sowie der Veröffentlichung der Inspektionsberichte im Internet. Schließlich wird über aktuelle Entscheidungen zu der Frage berichtet, wer wie lange für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen verantwortlich ist. Dabei geht es insbesondere um das Ende der abfallrechtlichen Verantwortung, die diesbezüglichen Haftungsrisiken und Maßnahmen zu ihrer Reduzierung.

BDE-Geschäftsstelle

Behrenstraße 29
Berlin, 10117

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