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Gefahrstoffbeauftragter gem. § 6 GefStoffV

13.12.2017 - 14.12.2017

Veranstalter:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

Fachkundige Person zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang und der Freisetzung von Gefahrstoffen. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde 2015 unter anderem die Eigenverantwortung des Geschäftsführers deutlich verschärft. So ist er verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person vornehmen zu lassen.