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Die Störfallverordnung vor dem Hintergrund der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie: Auswirkung auf die Entsorgungs- und Recycling-Praxis

26.01.2017 | 15:00 - 18:00

Das Bundeskabinett hat die Entwürfe zur Umsetzung der sog. Seveso-III-Richtlinie beschlossen. Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf mit Datum vom 17.06.2016 eine Stellungnahme abgegeben, zu der nunmehr die Gegenäußerung der Bundes-regierung veröffentlicht worden ist.

Es sind Änderungen

• des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),
• des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
• des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG),
• der Störfallverordnung (12. BImSchV) sowie
• der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

vorgesehen. *)

Ob ein Betrieb unter die Regelungen der Seveso-III-RL fällt, hängt von den vorhandenen gefährlichen Stoffen und deren Menge im Betrieb ab. Aktuelle Informationen hierzu bietet das WFZruhr am 26. Januar 2017 in einem Workshop, der in Koopreation mit der Aurubis AG Recycling-Zentrum Lünen, angeboten wird.

  • Unsere Referneten/innen:
  • RA‘in Christiane Rövekamp,Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm;
  • Dipl.-Ing. Stefan Herber; weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh, Düren;
  • Dr. Hendrik Roth, Leiter Umweltschutz Lünen, Aurubis AG Recyclingzentrum Lünen.

Aurubis AG Recycling-Zentrum Lünen

Kupferstr. 23
Lünen, 44532 Deutschland

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