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BDE: VerpackDG schöpft Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus

Der BDE bewertet den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Verpackungsdurchführungsgesetzes (VerpackDG) in wesentlichen Punkten äußerst kritisch.
© E. Zillner
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Gemeinsam mit dem VBS ist man sich einig, dass der Entwurf zwar einzelne Korrekturen enthält, in der Gesamtwirkung jedoch droht, die strukturellen Probleme der Branche zu verschärfen, Investitionen auszubremsen und die eigentlichen Ziele der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in Deutschland zu konterkarieren.

Positiv ist aus Sicht beider Verbände, dass die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der Verpackungssammlung durch Duale Systeme auf den öffentlichen Raum nicht weiterverfolgt wird. Ebenso ist es sachgerecht, dass die geplante zusätzliche Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen nicht eingeführt wird. Auch die Wiedereinführung einer eigenständigen Verbundquote ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie Fehlanreize bei der Deklaration von faserbasierten Verbunden begrenzt.

Fehlende Übergangsvorschrift zur Anwendung des neuen Herstellerbegriffs der PPWR

Es wurde keine verbindliche Übergangsregelung für die Systembeteiligungspflicht für den Zeitraum vom 12. August bis 31. Dezember 2026 aufgenommen, um die mit der Geltung der PPWR zum 12. August 2026 auftretenden Probleme der Systembeteiligungspflicht in diesem Zeitraum zu adressieren. Durch die fehlende Regelung droht dem Systemgeschäft und in der Folge auch dem gesamten Verpackungsmarkt eine erhebliche Unterfinanzierung.

Die Verbände fordern daher mit Nachdruck, dass die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2027 greifen dürfen, um die Zukunft des Kreislaufwirtschaftsstandortes Deutschland nicht zu gefährden.

Investitionsstau und Standortgefährdung

Die deutsche und europäische Kunststoffrecyclingbranche steht bereits heute unter massivem wirtschaftlichem Druck. In den vergangenen Monaten wurden Standorte geschlossen, Anlagen stillgelegt und Insolvenzen angemeldet. Hohe Energie- und Prozesskosten sowie preisgünstige Importe aus dem nicht europäischen Ausland belasten die Marktbedingungen erheblich.

„Anstatt in dieser Situation Investitionssicherheit zu schaffen, verstärkt der Entwurf die Unsicherheit“, warnt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen. „Ohne wirksame Investitionsanreize und Planungssicherheit droht ein struktureller Rückbau der hochwertigen Recyclinginfrastruktur in Deutschland und Europa.“

Gerade mit Blick auf die ab 2030 geltenden Vorgaben der PPWR für Mindestrezyklatanteile ist es industriepolitisch kontraproduktiv, jetzt keine marktwirksamen Anreizmechanismen zu etablieren. Der Aufbau moderner Sortier- und Aufbereitungstechnologien benötigt Planungssicherheit und erhebliche Vorlaufzeiten.

„Wenn heute nicht investiert wird, fehlen 2030 die Kapazitäten, um die europäischen Vorgaben zu erfüllen. Das VerpackDG darf nicht im Widerspruch zur PPWR stehen – es muss deren Umsetzung vorbereiten.“

Fehlende ökonomische Steuerungsinstrumente

In mehreren europäischen Mitgliedstaaten existieren bereits marktbasierte Anreizsysteme zur Förderung hochwertiger Rezyklate. Der deutsche Entwurf verzichtet hingegen vollständig auf entsprechende Instrumente.

„Wir brauchen klare wirtschaftliche Signale zugunsten von Design for Recycling und Rezyklateinsatz. Marktbasierte Bonus-Malus-Modelle oder vergleichbare Steuerungsinstrumente sind praktikabel und europarechtskonform umsetzbar“, erklärt Bruckschen. „Dass der Entwurf hier keine Lösung vorsieht, ist eine verpasste industriepolitische Chance.“

Ohne eine Stärkung der Nachfrage nach Rezyklaten bleibt selbst die ambitionierteste Recyclingquote wirkungslos, da Investitionen in Qualität wirtschaftlich nicht tragfähig sind.

Höhere Quoten ohne Qualitätsanreize verschärfen Fehlentwicklungen

Der Entwurf sieht weiterhin Recyclingquoten vor, die über die europäischen Mindestvorgaben hinausgehen. Deutschland erreicht bereits heute europaweit führende Quoten. Eine weitere Anhebung ohne Prüfung der Machbarkeit oder Revision der bestehenden Quotenvorgaben führt jedoch nicht automatisch zu hohen Sammelmengen und hochwertigerem Recycling.

„Recyclingqualität entsteht nicht durch das bloße Anheben von Prozentwerten. Ohne gezielte ökonomische Anreize zur Stabilisierung und Schaffung europäischer Recyclingkapazitäten und Absatzmärkte für hochwertige Kreislaufführung setzen höhere Quoten falsche Signale“, so Bruckschen. „Es besteht die reale Gefahr, dass Quotenerfüllung vor Qualitätsoptimierung tritt.“

Stefan Böhme, Präsident des Verbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e. V. (VBS), ergänzt: „Ohne wirksame Steuerungsinstrumente zur Verbesserung der Sammelqualität von Leichtverpackungen und zur spürbaren Verringerung von Fehlwürfen, gepaart mit der Verpflichtung zu recyclinggerechtem Design von Verpackungen, ist das Recyclingpotenzial, um die geforderten Quoten zu erfüllen, im Sammelgemisch schlichtweg nicht enthalten.“

Neben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit sind bei der Sortierung von Verpackungsabfällen Quantität und Qualität stets konkurrierende Ziele. Damit widerspricht die vorgesehene drastische Anhebung der Quoten dem Ziel einer geschlossenen, hochwertigen Kreislaufwirtschaft im Sinne der PPWR.

Kreislaufwirtschaft ist Industriepolitik

Ein bürokratischer Aufbau von Herstellerorganisationen erhöht ohne zusätzlichen Mehrwert und ohne Notwendigkeit die Komplexität und Kosten und ist durch den Wettbewerb der Entsorgungsfachbetriebe um die Anfallstellen bereits sichergestellt. Die Verpackungsentsorgung bei Gewerbe, Industrie und Handel erfolgt bereits vollumfänglich. Die in der PPWR geforderten Getrennthaltungspflichten sind durch die Gewerbeabfallverordnung bereits erfüllt. Dazu bedarf es keines Aufbaus weiterer bürokratischer Instanzen durch das VerpackDG.

In der Gesamtbewertung sehen der BDE und der VBS die Gefahr, dass das VerpackDG bestehende strukturelle Probleme verschärft, Investitionen hemmt und das eigentliche Ziel – den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, hochwertigen europäischen Kreislaufwirtschaft – verfehlt.

Der BDE und der VBS fordern im weiteren parlamentarischen Verfahren eine grundlegende industriepolitische und europäische Neuausrichtung des Gesetzes, um Systemstabilität, Investitionssicherheit und hochwertige Kreislaufführung nachhaltig und bürokratiearm zu gewährleisten.

Quelle: BDE
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