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TÜV-Verband fordert sichere Reparaturregeln

Die Bundesregierung plant, die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren zeitnah und richtlinienkonform in nationales Recht zu überführen. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat der TÜV-Verband hierzu eine Stellungnahme vorgelegt.
TÜV-Verband fordert sichere Reparaturregeln
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Ziel der Richtlinie ist es, die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern und damit die Kreislaufwirtschaft sowie die Ressourcenschonung zu stärken.

Aus Sicht des TÜV-Verbands trägt ein wirksam ausgestaltetes Recht auf Reparatur dazu bei, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfallmengen zu reduzieren und die Abhängigkeit von importierten Primärrohstoffen zu verringern. Voraussetzung ist jedoch eine rechtssichere und praktikable Umsetzung im nationalen Recht, die sowohl Verbraucherinteressen als auch technische Anforderungen berücksichtigt.

Der Verband weist darauf hin, dass die Förderung von Reparaturen nicht zu Einbußen bei Produkt- und IT-Sicherheit führen darf. Insbesondere bei digital vernetzten Geräten können Eingriffe in Hard- und Software sicherheitsrelevante Auswirkungen haben. Ersatzteile, Software-Updates und Reparaturprozesse müssen daher so ausgestaltet sein, dass bestehende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen gelten dabei als geeignete Instrumente zur Sicherstellung der Konformität mit geltenden Normen und regulatorischen Vorgaben.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind zudem transparente und vergleichbare Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten erforderlich. Ein unabhängiges Prüfzeichen kann dazu beitragen, die Reparierbarkeit nachvollziehbar zu kennzeichnen und irreführende Umweltversprechen zu vermeiden. Auch im freien Reparaturmarkt sind nachvollziehbare Kompetenznachweise von Bedeutung, um Qualitätsstandards sichtbar zu machen.

Darüber hinaus kommt der Ausgestaltung einer zentralen Plattform zur Vermittlung von Reparaturangeboten eine zentrale Rolle zu. Reparaturdienstleistungen müssen strukturiert erfasst, verlässlich zugänglich und qualitätsgesichert auffindbar sein. Klare Zuständigkeiten, definierte Qualitätsanforderungen und transparente Governance-Strukturen sind erforderlich, damit das Recht auf Reparatur seine Wirkung im Sinne von Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft entfalten kann.

Quelle: TÜV-Verband
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