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VKU kritisiert „Made in EU“-Vorgaben

Die Europäische Kommission hat in Brüssel einen Vorschlag für den sogenannten Industrial Accelerator Act (IAA) vorgestellt. Das Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Bestandteil des Vorschlags ist unter anderem eine „Made in EU“-Vorgabe bei öffentlichen Vergaben und Förderprogrammen. Der VKU bewertet diese Regelung kritisch.
VKU kritisiert „Made in EU“-Vorgaben
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Nach Einschätzung des Verbandes könnten verpflichtende europäische Herkunftsvorgaben bei öffentlichen Beschaffungen die Umsetzung der Energiewende verteuern und verzögern. Hintergrund ist, dass öffentliche Auftraggeber künftig stärker an europäische Produktionsanteile gebunden wären, während gleichzeitig zusätzliche Anforderungen an kohlenstoffarme Produkte vorgesehen sind. Diese Kombination könnte nach Auffassung des VKU die Beschaffungskosten erhöhen und Investitionsprozesse verlangsamen.

Der Verband verweist darauf, dass für verschiedene energiebezogene Komponenten bislang nur wenige Anbieter innerhalb der Europäischen Union verfügbar sind. In solchen Fällen könnten Beschränkungen auf europäische Herkunft zu höheren Preisen bei der Beschaffung führen. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke stehen im Zuge der Energiewende vor umfangreichen Investitionen in Energieerzeugung, Netzinfrastruktur und Speichertechnologien. Schätzungen zufolge sollen bis 2030 Investitionen in Höhe von rund 721 Milliarden Euro mobilisiert werden. Steigende Beschaffungskosten könnten sich daher auch auf die Finanzierung von Infrastrukturprojekten auswirken.

Hinzu kommt, dass Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber bereits heute in einigen Bereichen mit begrenzter Verfügbarkeit von Komponenten konfrontiert sind. Zusätzliche Herkunftsvorgaben könnten die Situation aus Sicht des Verbandes weiter verschärfen und Projektlaufzeiten verlängern. Verzögerungen bei der Umsetzung von Energieprojekten würden zugleich die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verlängern.

Der VKU sieht außerdem mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb im Energiemarkt. Während kommunale Unternehmen bei öffentlichen Vergaben an entsprechende Herkunftsanforderungen gebunden wären, könnten private Energieunternehmen ihre Beschaffung weiterhin stärker nach Preis- und Marktbedingungen ausrichten. Dies könnte zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen bei Investitionen in Energieinfrastruktur führen.

Quelle: VKU
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