Adressaten sind die Bundesminister Katherina Reiche (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Carsten Schneider (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit), Patrick Schnieder (Bundesministerium für Verkehr) sowie Karsten Wildberger (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung).
Unterzeichner des Schreibens sind der bvse, die BDSV, der VDM, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung sowie Die Papierindustrie.
Ab dem 21. Mai 2026 gelten die operativen Bestimmungen der europäischen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Ein zentrales Element ist die verpflichtende Nutzung des Digital Waste Shipment System (DIWASS). Künftig sollen sämtliche Informationen und Dokumente zu grenzüberschreitenden Abfallverbringungen elektronisch über das System übermittelt werden. Zusätzlich sieht die Verordnung vor, dass bei Transporten von Abfällen der sogenannten Grünen Liste das Formular nach Anhang VII spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verbringung ausgefüllt vorliegen muss.
Nach Einschätzung der Verbände stellt die derzeitige Ausgestaltung der Vorgaben die betroffenen Unternehmen vor erhebliche organisatorische und technische Herausforderungen. Sie verweisen darauf, dass technische Spezifikationen und Durchführungsbestimmungen teilweise erst spät veröffentlicht wurden und zentrale Funktionen des Systems bislang nur eingeschränkt verfügbar seien. Auch Registrierungs- und Anbindungsprozesse befänden sich weiterhin im Aufbau. Gleichzeitig sieht die Verordnung ab Mai 2026 keine alternative Form der Übermittlung vor. Unternehmen, die das System nicht nutzen, riskieren demnach, dass eine Verbringung als rechtswidrig eingestuft wird.
Die Verbände sprechen sich deshalb für eine Übergangsphase von mindestens zwölf Monaten aus. Während dieser Zeit sollen alternative Übermittlungswege weiterhin möglich bleiben, etwa über physische Dokumente oder elektronische Kommunikation. Zudem fordern sie eine bundesweit einheitliche Vollzugspraxis, solange das digitale System noch nicht vollständig etabliert ist.
Kritik richtet sich auch gegen die Vorgabe, das Formular nach Anhang VII spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn einer Verbringung auszufüllen. Nach Darstellung der Verbände erfolgen Dispositionen im Recycling- und Entsorgungssektor häufig kurzfristig. Transportentscheidungen werden teilweise innerhalb weniger Stunden getroffen, etwa aufgrund schwankender Kundenanforderungen, zur besseren Auslastung von Transportkapazitäten oder zur Vermeidung von Leerfahrten. Auch kurzfristige Rücknahmen abgelehnter Lieferungen erfordern flexible Logistikprozesse. Eine starre Vorabfrist könne diese Abläufe erschweren, insbesondere in Grenzregionen mit intensiven Materialströmen.
Die Verbände verweisen zudem darauf, dass mit DIWASS künftig eine digitale Datengrundlage für Behörden zur Verfügung steht, die eine zeitnahe Nachverfolgung von Transporten ermöglicht. Einen zusätzlichen Überwachungseffekt durch die zweitägige Vorabfrist sehen sie daher nicht. Aus Sicht der Organisationen sollte die Frist aufgehoben oder zumindest flexibler ausgestaltet werden.
Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen gilt als wichtiger Bestandteil internationaler Stoffkreisläufe. Sekundärrohstoffe aus Metall, Papier und anderen Materialien werden in verschiedenen Regionen verarbeitet und tragen zur Versorgung industrieller Produktionsprozesse bei. Die Verbände fordern daher, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für praktikable Übergangsregelungen einsetzt und im nationalen Vollzug bestehende Spielräume nutzt. Ziel sei es, die Funktionsfähigkeit der grenzüberschreitenden Stoffströme innerhalb der Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten.







