Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 bestätigt, dass Kommunen Verpackungssteuern erheben dürfen, um Einwegverpackungen im Außer-Haus-Verzehr zu reduzieren. Damit besteht eine rechtliche Grundlage für kommunale Steuerungsinstrumente. Die Initiative Verpackungswende reagiert auf kritische Stimmen gegen die Einführung solcher Steuern und stellt hierzu Daten und fachliche Argumente bereit.
Praxisdaten aus Tübingen und Konstanz weisen auf eine deutliche Wirkung kommunaler Verpackungssteuern hin. In beiden Städten stieg das Angebot an Mehrwegverpackungen deutlich. Tübingen verzeichnet laut Erhebung der Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz den höchsten Anteil an mehrwegnutzenden Betrieben pro Einwohnerzahl in Deutschland. In einer Befragung gaben 73 Prozent der Gastronomiebetriebe an, den Verbrauch von Einwegverpackungen reduziert zu haben. In Konstanz sank das Aufkommen von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum seit Einführung der Steuer messbar um 4,7 Prozent nach Gewicht.
Die Initiative empfiehlt, Einnahmen aus Verpackungssteuern gezielt für den Ausbau von Mehrwegangeboten und Infrastruktur zu nutzen. Sie spricht sich zudem dafür aus, Entscheidungen zur Einführung kommunaler Verpackungssteuern im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu treffen.






