Die zugelassenen OfHs werden in einem öffentlichen Verzeichnis geführt. Die Zulassung der OfHs ist ein wichtiger Schritt für die Hersteller von Batterien. Denn diese müssen bis spätestens 15. Januar 2026 ihre Batteriemengen bei einer OfH beteiligen. Tun sie dies nicht, verlieren auch bereits registrierte Hersteller ihre Registrierungen und unterliegen damit wieder einem Vertriebsverbot in Deutschland.
Für Hersteller, deren „Wunsch-OfH“ eventuell kurz vor der Zulassung steht, bietet die Ear zusätzlich eine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen. So können die erforderlichen Schritte schon vor der Zulassung der OfH vorgenommen werden.
Alle Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung einer OfH gestellt haben, erhalten von der Ear bereits vor der Zulassung ihre sogenannte OfH-PIN. Diese kann auch schon vorab an Kunden weitergegeben werden, zu denen eventuell bereits eine vertragliche Beziehung besteht. Diese Kunden bzw. ihre Dienstleister können sich damit im Ear-Portal bereits einer OfH zuordnen und ihre Beteiligungsmengen eintragen. Dies ist vor allem auch eine wichtige Möglichkeit für die Dienstleister der Hersteller, die teilweise viele Kundendaten einpflegen müssen. Sobald die „Wunsch-OfH“ zugelassen ist, ist die Registrierung des Herstellers unmittelbar sichergestellt.
In Bezug auf die gesetzliche Frist vom 15. Januar 202 soll es den Herstellern und ihren Dienstleistern so ermöglicht werden, möglichst viele der erforderlichen Schritte noch vor den anstehenden Weihnachtstagen zu erledigen.






