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VKU fordert Nachbesserungen am Batterie-Anpassungsgesetz

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die geplante Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 grundsätzlich, sieht jedoch beim vorliegenden Gesetzentwurf zum Batt-EU-Anpassungsgesetz noch Änderungsbedarf.
© E. Zillner
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In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses am 1. September 2025 fordert der VKU, die Rolle der kommunalen Entsorgungsträger zu stärken und praxisnahe Lösungen zu schaffen.

Die kommunalen Wertstoffhöfe sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Starterbatterien selbst zu verwerten und die daraus erzielten Erlöse für den Abfallgebührenhaushalt zu nutzen. Die EU-Verordnung lässt diesen Spielraum ausdrücklich zu. Der Gesetzentwurf hingegen sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Batterien an von Herstellerorganisationen ausgewählte Abfallbewirtschafter übergeben müssen. Dies würde die kommunalen Träger in ihrer Verhandlungsposition erheblich schwächen und ihnen die Möglichkeit nehmen, wirtschaftlich sinnvolle Verwertungswege zu nutzen.

Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena, betont: „Die Kommunen sind bereit, Verantwortung für eine sichere und nachhaltige Batterierücknahme zu übernehmen. Dafür brauchen sie aber gesetzliche Rahmenbedingungen, die ihnen faire Handlungsspielräume eröffnen. Es darf nicht sein, dass kommunale Entsorger die Risiken tragen während andere die Erlöse abschöpfen. Wer die Rücknahme organisiert, muss auch die Mittel und die Sicherheit dafür erhalten.“

Auch bei der Rücknahme von Batterien aus leichten Verkehrsmitteln, etwa E-Bike-Akkus, fordert der VKU eine realistische Umsetzung. Zwar unterstützt der Verband die neue Annahmepflicht als zusätzlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger, warnt jedoch davor, diese Verpflichtung bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft zu setzen. Die notwendige Infrastruktur – insbesondere sichere Sammelbehälter – sind bis dahin nicht flächendeckend verfügbar, da die Organisationen für Herstellerverantwortung erst auf Grundlage des neuen Gesetzes genehmigt werden und operativ tätig werden können. Der VKU plädiert daher für eine praxistaugliche Regelung des Inkrafttretens, die den Unternehmen ermöglicht, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten.

Zudem bleibt die zunehmende Brandgefahr durch Lithium-Batterien ein ungelöstes Problem. Der VKU fordert ein Verbot besonders gefährlicher Produkte wie z.B. Einweg-Vapes.

Quelle: VKU
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