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ERA sammelte über 604.000 Tonnen Elektroaltgeräte

Seit 2005 sammelt und recycelt die Elektro Recycling Austria GmbH (ERA) Elektroaltgeräte, seit 2009 auch Batterien. Allein 2024 sammelte das Unternehmen rund 50.570 Tonnen Elektrogeräte und 1.630 Tonnen Batterien.
Foto: RECYCLING magazin
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2005 fiel mit der Elektroaltgeräteverordnung in Österreich der Startschuss für eine neue Elektroaltgeräte-Sammlung. Als erstes Sammel- und Verwertungssystem, das seinen Kund*innen eine Entpflichtung gemäß der Verordnung ermöglichte, wurde im August 2005 die Elektro Recycling Austria GmbH (ERA) vom Umweltministerium genehmigt. In den vergangenen 20 Jahren wurden mehr als 604.000 Tonnen Elektrogeräte gesammelt. Seit 2009 wurden zudem mehr als 18.000 Tonnen Altbatterien gesammelt.

Im vergangenen Jahr sammelte die ERA rund 50.570 Tonnen Elektrogeräte und 1.630 Tonnen Batterien. Insgesamt wurden 2024 in Österreich 108.265 Tonnen Elektroaltgeräte und 3.446 Tonnen Batterien gesammelt, was rund 12 Kilogramm pro Kopf entspricht. Aktuell stehen der Bevölkerung und den Hersteller*innen hierzulande 2.100 Sammelstellen zur Verfügung, die ERA bietet 100 eigene Standorte an. Darüber hinaus besteht auch die Rückgabemöglichkeit im Handel beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Funktion und Bauart, wenn die Verkaufsfläche des Geschäfts größer als 150 m² ist. Alte Gerätebatterien und Akkus können überall zurückgegeben werden, wo sie erhältlich sind: In Supermärkten, Drogeriemärkten, im Elektrohandel oder in Baumärkten – auch wenn keine neuen gekauft werden.

Bei Kühl- und Gefriergeräten, Bildschirmen, Lampen und Photovoltaik-Modulen erfüllt die ERA die geltenden Verwertungsquoten. Bei der Sammelquote zeigen sich für die gesamte Branche strukturelle Herausforderungen.

2023 trat die aktuelle EU-Batterieverordnung in Kraft, die ab 18. August 2025 einige Neuerungen für Händler*innen festlegt. Zum einen gelten neue Batteriekategorien: Die Batterie für leichte Verkehrsmittel und die Elektrofahrzeugbatterie ergänzen die bestehenden Kategorien der Gerätebatterie, Starterbatterie und Industriebatterie. Diese betreffen auch die Rücknahmepflichten im Handel: Eine unentgeltliche Rücknahme von allen Batteriekategorien, die der:die Händler*in anbietet, muss gegeben sein. Zum anderen treten umfassendere Informationspflichten für den Handel in Kraft.

Quelle: ERA
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