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Unterstützung für das PPWR-konforme Reporting

Die im Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) markiert einen zentralen Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Sie setzt ambitionierte Ziele zur Abfallvermeidung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen und verpflichtet Unternehmen künftig zu deutlich detaillierteren Angaben.
Foto: Norbert; pixabay.com
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„Obwohl die Anforderungen zur Recyclingfähigkeit gemäß PPWR erst ab 2030 verbindlich werden, ist ein frühzeitiges Reporting für viele Prozesse essenziell“, betont Dagmar Glatz von dm-drogerie markt. Sobald die Recyclingfähigkeit etwa in die Berechnung von Lizenzentgelten einfließt, muss sie für jede Verpackung transparent gegenüber den dualen Systemen ausgewiesen werden.

Um die Branche auf das PPWR-konforme Reporting vorzubereiten, entwickelt das Forum Rezyklat bestehende Datenattribute weiter. Ziel ist eine differenzierte Angabe der Recyclingfähigkeit – nicht nur auf Verpackungs-, sondern auch auf Komponentenebene. Über standardisierte Formate wie das globale Stammdatennetzwerk GDSN sollen Unternehmen künftig alle relevanten Informationen effizient austauschen können. Die PPWR verlangt, dass alle Verpackungsbestandteile, die bei der Erstöffnung durch den Verbraucher oder im Sortierprozess separat anfallen, individuell hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit bewertet werden. „Das ist vielen noch nicht bewusst“, erklärt Glatz. Zur Umsetzung dieser Anforderung hat das Forum Rezyklat das neue Datenattribut „Packaging Components“ eingeführt. Unternehmen können darin über eine hinterlegte Codeliste angeben, aus welchen Bestandteilen ihre Verpackung besteht.

Quelle: Forum Rezyklat
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