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Automobilsektor: Neue EU-Vorschriften für mehr Kreislaufwirtschaft

Am 07. Juli 2025 haben der Ausschuss für Umweltfragen (ENVI) und der Ausschuss für Binnenmarkt (IMCO) neue Vorschläge für EU-Vorschriften verabschiedet, die den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – von der Konstruktion bis zur Entsorgung – abdecken sollen.
Foto: Holger Schué; pixabay.com
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Der BDE begrüßt die EU-Pläne für nachhaltige Fahrzeugkreisläufe, warnt jedoch vor einer Aufweichung der Rezyklatquoten und fordert eine konsequente Umsetzung.

Die Verordnung soll bereits ein Jahr nach Inkrafttreten für Pkw und Lieferwagen gelten. Für Busse, schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder, Quads, Mopeds, Kleinstfahrzeuge und Anhänger ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Zentraler Punkt des Vorschlags:  Neufahrzeuge sollen künftig so konstruiert sein, dass möglichst viele Bauteile von zugelassenen Verwertungsanlagen leicht demontierbar und verwertbar sind, etwa durch Ersatz, Wiederverwendung, Recycling oder Aufarbeitung. Die erweiterte Herstellerverantwortung soll sich auf den gesamten Fahrzeuglebenszyklus erstrecken und somit auch die Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen umfassen. Auch die Höhe der Herstellerbeiträge soll unter anderem davon abhängen, wie gut sich Fahrzeuge reparieren, demontieren und recyclen lassen. Zusätzlich müssen Hersteller eine Kreislaufstrategie vorlegen.

„Der BDE begrüßt ausdrücklich, dass die zuständigen Parlamentsausschüsse das Kernziel der Altfahrzeugverordnung, nämlich die Schaffung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Altfahrzeuge, unterstützen und in wesentlichen Punkten dem Kommissionsvorschlag folgen. Besonders die Verpflichtung der Hersteller, Kreislaufwirtschaft in der Fahrzeugentwicklung mitzudenken, ist ein zukunftsweisender Schritt“, erklärt Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE am Donnerstag in Berlin.

Deutliche Kritik übt Siegesmund jedoch an der Verwässerung von Mindesteinsatzquoten von Kunststoffrezyklaten: „Ambitionierte aber erreichbare Mindestrezyklateinsatzquoten für Kunststoffe wären ein echter Investitionsanreiz für den Ausbau des Kunststoffrecyclings.“, so Siegesmund. „Doch mit der Zulassung von Produktionsabfällen als Quotenbestandteil verlieren die Vorgaben ihre Lenkungswirkung. Nur Rezyklate aus Verbraucherabfällen setzen echte Impulse.“

Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass innerhalb von sechs Jahren mindestens 25 Prozent des in neuen Fahrzeugen eingesetzten Kunststoffs aus Post-Consumer-Rezyklat stammen müssen. Die Abgeordneten des ENVI und IMCO fordern, nun zunächst 20 Prozent innerhalb von sechs Jahren und 25 Prozent erst nach zehn Jahren, allerdings auch nur, wenn ausreichend Material zu angemessenen Preisen verfügbar ist. Zudem sollen bis zu 50 Prozent der Quote mit Pre-Consumer-Rezyklat erfüllt werden dürfen. Die ursprünglich vorgesehene Mindestquote von 25 Prozent für recycelten Kunststoffe aus Altfahrzeuge („closed-loop“) wollen die Abgeordneten auf 15 Prozent senken.

Der Bericht wurde mit 79 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen. Die finale Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für die Sitzungswoche vom 8. Bis zum 11. September 2025 geplant. Im Anschluss beginnen die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Der Rat hatte seine Position bereits am 17. Juni festgelegt.

Quelle: BDE
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