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Fortschreibung der AGRAPA-Selbstverpflichtungserklärung

Die seit 1994 bestehende Selbstverpflichtungserklärung der Arbeitsgemeinschaft Graphische Papiere wird fortgeschrieben und erweitert, wie die Stiftung heute meldete.
(Quelle: AGRAPA)
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Vertreter der Papier- und Verlagswirtschaft haben heute der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Dr. Bettina Hoffmann, eine Fortschreibung und Erweiterung der seit 1994 bestehenden Selbstverpflichtungserklärung der Arbeitsgemeinschaft Graphische Papiere (AGRAPA) übergeben. Stellvertretend für die Trägerverbände der grafischen Papierkette verwies der Vorsitzende der AGRAPA und Geschäftsführer der Frankfurter Societäts-Druckerei Volker Hotop auf die Erfolgsgeschichte der Selbstverpflichtung, die mit der aktuellen Erweiterung zu einer Verbesserung der Kreislaufwirtschaft von grafischen Papieren führen sollen. So verpflichten sich die in den Verbänden organisierten Unternehmen freiwillig zu einem höheren Einsatz von Altpapier bei der Produktion grafischer Papiere und einem schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung von Zeitungsdruckfarben mit Mineralöl bis zum Jahr 2028.

Mit dieser „Erweiterung der übernommenen Pflichten übernimmt die grafische Papierkette Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft“, sagte Hotop. Für das Bundesumweltministerium unterstrich Staatssekretärin Hoffmann die umweltpolitische Bedeutung der erweiterten Verpflichtungen, die die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter stärke und ausbaue. Sie verwies darauf, dass es weiter jährlich eine Berichterstattung zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen und zu möglichen Fortschritten bei der Umsetzung im Altpapier-Rat geben werde. In diesem Gremium, das über die Einhaltung der Verpflichtungen aus der AGRAPA wacht, sind das Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, das Umweltbundesamt, die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Quelle: AGRAPA

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