Batterien: Landbell erreicht Quote von 55,9 Prozent

Die von der Landbell Group betriebenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien der DS Entsorgung haben die gesetzlichen Sammelverpflichtungen für das Jahr 2021 erfüllt, wie das Unternehmen meldet.
Foto Paket: Stephanie Hofschläger; pixelio.de

Die Erfolgskontrollen wurden zum 30. April festgestellt und an das Umweltbundesamt übermittelt, heißt es bei Landbell. Das System der DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH erreichte demnach eine Sammelquote von 55,9 Prozent und konnte die geforderte Mindestquote von 50 Prozent damit übertreffen. Auch das neu gegründete Rücknahmesystem von Landbell habe die Sammelverpflichtungen auf Anhieb übererfüllen können. Die im Batteriegesetz vorgesehene Mindestquote war im Vergleich zum Vorjahr 2020 um 5 Prozentpunkte angehoben worden.

Grund für die gestiegene Sammelquote der DS Entsorgung ist nach eigenen Angaben unter anderem, dass das System im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der angebundenen Sammelstellen um 10 Prozent ausbauen konnte. Dabei gab es insbesondere bei den sogenannten freiwilligen Sammelstellen einen deutlichen Zuwachs. Das Rücknahmesystem erhielt zum 1. Januar 2022 eine Neugenehmigung durch die Stiftung Elektroaltgeräte-Register, nachdem das Batteriegesetz ein Auslaufen der Genehmigungen aller Rücknahmesysteme für Gerätebatterien zum 31. Dezember 2021 vorgesehen hatte.

Das im vergangenen Jahr neu gegründete und seit dem 18. November im Betrieb befindliche System von Landbell erreichte eine Sammelquote von 1.531 Prozent. Die außergewöhnliche Höhe der Quote ist auf Sondereffekte wie den vergleichsweise kurzen Berichtszeitraum von weniger als anderthalb Monaten zurückzuführen. Für das laufende Jahr dürfte sich dieser Wert normalisieren.

Als erfreulich wird in einer Meldung des Unternehmens bezeichnet, dass die Rücknahmesysteme der Landbell Group eine deutliche Zunahme von Registrierungen von Marktplatzverkäufern, also Verkäufern auf Online-Plattformen, feststellen konnte. Hintergrund dürfte die bereits in Kraft getretene Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sein, die ab 1.1.2023 vorsieht, Betreibern elektronischer Marktplätze das Anbieten von Elektrogeräten nur dann zu ermöglichen, wenn der entsprechende Hersteller ordnungsgemäß registriert ist. Auch wenn diese Pflicht nicht für Batterien gilt, zeigen die gestiegenen Registrierungen auch von Verkäufern von Batterien, dass das Bewusstsein für das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung weiter zunimmt.

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