BDE: Lücken in der Neuregelung der Batterieverordnung

Der BDE hat die Neuregelungen der Batterieverordnung grundsätzlich begrüßt.
Bild: jpj2000nl, Pixabay

So sieht der Verband in der Festlegung verpflichtender Mindesteinsatzquoten von Recyclingmaterialien für Batterien eine „richtungsweisende Entscheidung, die hoffentlich als Beispiel für weitere Stoffströme dienen wird.“

Das Europäische Parlament hatte an diesem Donnerstag in Straßburg in erster Lesung unter anderem auch höhere Sammel- und Einsatzquoten für Gerätealtbatterien beschlossen.

„Es ist ein echter Durchbruch, dass das Europäische Parlament die von der Kommission vorgeschlagenen Mindestrecyclinggehalte unterstützt. War die Verabschiedung der Einwegplastikrichtlinie mit einem Mindesteinsatz für PET hierfür schon ein Präzedenzfall, haben die Parlamentarier, mit der heutigen Entscheidung, Recyclingmaterialien bei der Herstellung von Batterien einzusetzen, Maßstäbe für die Kreislaufwirtschaft gesetzt. Damit wird sichergestellt, dass Materialien nicht nur recycelt werden, sondern im Wettbewerb mit Primärmaterialien bestehen können und Absatz am Markt finden,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.

Bei den Einsatzquoten von Recyclingmaterialien in Batterien bleibt es nach der heutigen Entscheidung bei den von der Kommission vorgeschlagenenen Werten. So gelten ab 2030 folgende Quoten: 12% Kobalt, 85% Blei, 4% Lithium, 4% Nickel. Ab dem Jahr 2035 steigen die Werte auf 20% Kobalt, 85% Blei, 10% Lithium, 12% Nickel und gelten nicht nur für Industrie-, Starter- und Traktionsbatterien, sondern auch für Gerätebatterien und Batterien aus leichten Verkehrsmitteln.

Die heute beschlossenen Sammelquoten für Gerätealtbatterien sollen demnach Ende 2023 bei 45% liegen, bis Ende 2025 auf 70% steigen und Ende 2030 weiter auf 80% erhöht werden.

Kritisch sieht der BDE, dass sich im Parlament keine Mehrheit für die Einführung eines Pfandrücknahmesystems gefunden hat. Ein solches Rücknahmesystem war insbesondere vom Binnenmarktausschuss gefordert worden. Ein Pfandsystem soll die Materialrückführung sicherstellen und dadurch Brände verhindern, die immer wieder durch falsch entsorgte Batterien entstehen. Stattdessen haben sich die Abgeordneten lediglich für die Durchführung einer Studie ausgesprochen, die die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und den Nutzen einer solchen Pfandregelung untersuchen soll. Damit wird die Einführung eines Pfandrücknahmesystems mindestens auf Jahre verzögert.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Festlegung einer Mindesteinsatzquote in der novellierten Batterieverordnung ist ein echter großer Wurf und eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Angebot und Nachfrage von Recyclingmaterialien müssen sichergestellt werden. Deshalb wäre auch ein europaweites Batteriepfand hilfreich gewesen. Nationale Pfandlösungen sind sicherlich wünschenswert, aber keine optimale Lösung. Es bleibt zu hoffen, dass spätestens die für Dezember 2025 angeforderten Studienergebnisse auch die Skeptiker überzeugen und dann die Pfandregelung erneut zur Diskussion gestellt wird. So ist die heute verabschiedete Batterieverordnung eine Novelle mit Licht und Schatten.“

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