ITAD: Emissionshandel in der vorgeschlagenen Form kein geeignetes Instrument

Vergangenen Freitag hat der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Dr. Peter Liese, einen Vorschlag zur Erweiterung des europäischen Emissionshandels vorgestellt. Der Vorschlag enthält unter anderem die Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den Emissionshandel ab 2028.
Foto: Denny Franzkowiak; pixabay.com

ITAD unterstützt den europäischen Green Deal und seine Klima- und Nachhaltigkeitsziele vom Grundsatz her umfänglich. Doch aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen des Emissionshandels auf den Abfallsektor teilt ITAD die Bedenken des Berichterstatters bezüglich der kurzfristigen Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem und fordert im Rahmen der vorgeschlagenen Folgenabschätzung eine gesamtheitliche Betrachtung der Branche.

„Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen oder europäischen Emissionshandel ist nicht das geeignete Instrument zur Reduzierung von CO2-Emissionen aus dem Bereich der Kreislaufwirtschaft. Die besonderen Rahmenbedingungen für die Branche werden daher auch in der bestehenden Ausnahmeregelung für Abfallverbrennungsanlagen in der Emissionshandelsrichtlinie berücksichtigt“ sagt Carsten Spohn, Geschäftsführer der ITAD. „Sollte die EU jedoch nach Diskussion des vorliegenden Entwurfs zu dem Schluss kommen, auch Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen in den EU-Emissionshandel einzubeziehen, muss der Emissionshandel zwingend für den gesamten Abfallsektor und vor allem vorrangig für Deponien gelten, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Klimapolitische Rahmenbedingungen dürfen hierbei nicht abfallpolitische Zielsetzungen in Form von hochwertiger und umweltgerechter Entsorgung konterkarieren.“

ITAD fordert daher, dass die EU-Klimapolitik eine möglichst hochwertige Verwertung von Siedlungsabfällen unterstützen sollte und keine Anreize bieten darf, durch eine Ungleichbehandlung im Rahmen des Emissionshandels weniger hochwertige oder gar illegale Entsorgungspraktiken für Siedlungsabfälle innerhalb oder außerhalb der EU zu forcieren.

„Vielmehr müssen Klimaschutz und Abfallvermeidung beim Produkt ansetzen, um eine sachgerechte Lenkungswirkung zu entfalten“, fordert Spohn. Die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel dagegen liefere einen völlig falschen Ansatz und belaste Bürger und Wirtschaft mit zusätzlichen Kosten, ohne Klimaschutzpotenziale zu erschließen oder mehr Umweltschutz zu generieren.

Die ITAD-Mitgliedsanlagen tragen durch Substitution fossiler Energieträger und durch die Verwertung von Metallen um mehr als 7 Millionen Tonnen CO2 jährlich zum Klimaschutz in Deutschland bei.

„Ziel ist es, auch in Zukunft unseren positiven Beitrag zum Klimaschutz beizubehalten, das steht für uns an oberster Stelle. Hierzu prüfen wir aktuell eine Vielzahl verschiedener Optionen, unter anderem auch die Abtrennung und Nutzung von CO2 aus dem Abgas der Abfallverbrennung. Darüber hinaus kann die thermische Abfallbehandlung im europäischen Kontext den im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegten Deponieausstieg unbehandelter Siedlungsabfälle unterstützen und somit zusätzliche Klimaschutzpotenziale heben.“, so Spohn weiter.

Die ITAD begrüßt daher, dass Dr. Peter Liese die Gefahr erkannt hat, dass Siedlungsabfälle durch den Emissionshandel vermehrt auf Deponien in der Union umgelenkt werden könnten, die ihrerseits klimaschädliche Methanemissionen verursachen oder in Drittländer mit weniger ausgeprägten Kreislaufwirtschaftsstrukturen exportiert werden könnten und daher zuerst eine umfassende Folgenabschätzung durchgeführt werden soll.

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