Gemeinde Mettlach prüft Übertragung der Abfallentsorgung auf EVS

Die meisten saarländischen Städte und Gemeinden lassen die Einsammlung der häuslichen Abfälle über den Entsorgungsverband Saar organisieren.
EVS-Geschäftsführer Stefan Kunz, Bürgermeister Daniel Kiefer und EVS-Geschäftsführer Georg Jungmann bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung

Mettlach gehört seit 2010 zu den wenigen Kommunen, die dies in Eigenregie tun. Aufgrund des enormen Kostendrucks und der großen anstehenden Herausforderungen in der Entsorgungsbranche insgesamt will die Gemeinde nun gemeinsam mit dem EVS prüfen, ob es nicht doch zweckmäßiger wäre, die Einsammlung der Abfälle und den Betrieb des Wertstoff-Zentrums in die Hand des EVS zurückzugeben.

Dafür sprächen aus Sicht der Kommune eine gesamtheitliche Betreuung durch die Fachkräfte des EVS in allen operativen, (verwaltungs)rechtlichen und strategischen Aspekten sowie die Kundenbetreuung durch das EVS Kunden-Service-Center, aber auch wirtschaftliche Synergien. Auch könnten flächendeckend geplante Attraktivitätssteigerungen bezogen auf Angebot und Infrastruktur in einem Zuge mit den anderen Kommunen, für die der EVS die Abfallentsorgung organisiert, wahrgenommen werden.

Nachdem der Gemeinderat am 21. September 2021 für diese Sondierungsphase grünes Licht gegeben hatte, unterzeichneten am 10. Dezember der Bürgermeister der Gemeinde Mettlach, Daniel Kiefer, und die Geschäftsführer des EVS, Georg Jungmann und Stefan Kunz, eine Absichtserklärung, die beschreibt, welche Aspekte detailliert zu prüfen sind, bevor eine entsprechende Handlungsempfehlung zur zukünftigen Ausrichtung bei der Abfallthematik gegenüber dem Gemeinderat ausgesprochen werden kann.

Ziel der Untersuchungen, die nun anstehen, ist es, eine potenzielle Rückübertragung unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen zu prüfen, um die hierfür nötigen operativen, wirtschaftlichen und rechtlichen Maßnahmen klar zu definieren und später einvernehmlich gemeinsam umsetzen zu können.

Einig sind sich die Partner darüber, dass eine Rückübertragung dazu führen würde, dass Entsorgungssystem und Entsorgungsleistungen des EVS auch in Mettlach mittelfristig maßgeblich sind. Der dauerhafte Erhalt eines Wertstoffzentrums in Mettlach ist dadurch ebenfalls gesichert.

Aufgrund der umfassenden Berechnungen und Betrachtungen sowie gesetzlichen Vorgaben für eine Aufgabenübernahme durch den EVS ist diese nach aktuellen Planungen frühestens zum 01.01.2025 realisierbar. Die entsprechende Erklärung der Gemeinde Mettlach müsste bis Januar 2024 erfolgen.

Mettlachs Bürgermeister Daniel Kiefer ist glücklich darüber, dass der Stein für die geplante Rückübertragung seiner Gemeinde zum EVS nun ins Rollen gekommen ist. „Für kleine Kommunen wie Mettlach wird das Handling im Bereich Abfall in Eigenregie immer schwerer. Durch eine Rückübertragung der Aufgaben an den EVS können immense Synergien gerade im Bereich der Ausschreibung, Logistik und Verwertung genutzt werden. Aber auch die ganzheitlichen Konzepte zu Umwelt- & Klimaschutz sowie Abfallvermeidung sowie die gesamtheitlich gestiegenen Anforderungen können in einem solchen Entsorgungsverband mit all seinen Fachbereichen besser abgebildet werden. Man könnte sagen, eine sogenannte „Interkommunale Zusammenarbeit“ auf Landesebene. Ich danke unserem Gemeinderat für das vorgebrachte Vertrauen. Nun ist es an der Zeit, konkrete Berechnungen und Überlegungen zu treffen, ob und wie eine Wiedereigliederung zum EVS für unsere Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger am zweckmäßigsten gestaltet werden kann. Ganz wichtig für unseren Gemeinderat und mich war – um überhaupt erst in die weiteren Prüfungen einzusteigen – die Zusicherung des EVS, dass der Wertstoffhof in Mettlach erhalten bleibt. Die weiteren Details gilt es nun in den gemeinsamen Beratungen –immer natürlich unter Einbeziehung unserer gemeindlichen Gremien- zu prüfen, die sich voraussichtlich über die nächsten beiden Jahre erstrecken werden.“, kommentiert der Verwaltungschef.

„Wir freuen uns über das Vertrauen, das die Gemeinde Mettlach dem EVS entgegenbringt und werden alles daransetzen, uns bereits in der jetzt anstehenden Prüfungsphase als verlässlicher, konstruktiver Partner zu erweisen,“ so EVS-Geschäftsführer Georg Jungmann. „Wir sind sicher, dass die vielseitigen Synergieeffekte, die eine „Rückkehr“ zum EVS mit sich bringen würde, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mettlach wären“, so EVS-Geschäftsführer Stefan Kunz.“

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